Künstliche Intelligenz

KI-Kompetenz – worauf sich Unternehmer jetzt vorbereiten müssen.

Mit der zunehmenden Bedeutung Künstlicher Intelligenz (KI) sind Unternehmen gefordert, ihre Mitarbeiter auf diese Technologie vorzubereiten. Ab dem 02. Februar 2025 müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt. Doch was bedeutet das genau und wie können diese Vorgaben umgesetzt werden?

Was ist KI-Kompetenz?
Der Begriff der KI-Kompetenz ist gesetzlich nur vage definiert. Die Verordnung fordert die Vermittlung von Fähigkeiten und Kenntnissen im Umgang mit KI sowie die Betrachtung von Chancen und Risiken. Zusätzlich sollen alle Akteure die Einhaltung der KI-Verordnung sicherstellen können. Der Umfang etwaiger Schulungen richtet sich nach der Art der KI-Systeme, dem technischen Wissen der Arbeitnehmer und dem Nutzungskontext.
Obwohl die EU-Kommission praktische Handlungsempfehlungen für Unternehmen angekündigt hat, gibt es noch keine konkreten Vorgaben zur Umsetzung dieser Anforderungen. Weil die Vermittlung von KI-Kompetenz aber eine gesetzliche Pflicht darstellt, sollten Unternehmen nicht auf diese Empfehlungen warten, sondern selbst tätig werden, um Sanktionen zu vermeiden.
Welche Maßnahmen können Sie ergreifen?
Im ersten Schritt bietet es sich an, den Schulungsbedarf zu ermitteln. Dazu ist es sinnvoll, eine Dokumentation über die eingesetzten KI-Systeme anzufertigen. Diese sollte die KI-Systeme, deren Einsatzzwecke und den Nutzerkreis aufführen.
Auf Basis dieser Dokumentation können Sie sich Gedanken über Schulungen und deren Inhalte machen. Da es keine gesetzlichen Vorgaben zu Pflichtinhalten gibt, können Sie selbst abwägen, welche Maßnahmen Sie für angemessen halten. Wichtig ist nur, dass Sie einen Nachweis der durchgeführten Schulungen erbringen können.
Es handelt sich hierbei um verpflichtende Schulungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben. Für derartige Pflichtschulungen gilt gemäß § 111 GewO, dass den Arbeitnehmern keine Kosten für die Durchführung der Schulung auferlegt werden dürfen. Zusätzlich muss die Schulung während der regelmäßigen Arbeitszeit stattfinden. Falls diese außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit durchgeführt wird, gilt dies als Arbeitszeit und muss entsprechend angerechnet und vergütet werden.
Unterstützend zu den Schulungen bietet es sich an, eine interne Richtlinie über die erlaubte Nutzung von KI-Systemen zu erstellen. In dieser Richtlinie können Sie aufklären, was unter einem KI-System zu verstehen ist und wie eine KI funktioniert. Zusätzlich können Sie festlegen, welche KI-Systeme für die Arbeit freigegeben sind und gleichzeitig über die speziellen Risiken dieser Systeme aufklären. Ebenfalls sinnvoll ist es festzulegen, wie mit personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen umgegangen werden soll.
Diese Maßnahmen können eine solide Basis schaffen, die KI-Kompetenz in Ihrem Unternehmen zu fördern. Eine ausgebildete Kompetenz im Umgang mit KI kann dazu beitragen, die Potenziale vollumfänglich auszuschöpfen. Sie bildet außerdem eine Grundlage, um die weiteren Anforderungen umzusetzen, die ab dem 02. August 2025 auf Sie zukommen.


Stand: Dezember 2024