IHK-Bescheinigungen HR

Gewerbetreibende sind kraft Gesetzes automatisch Mitglied der IHK, sofern sie nicht der Handwerkskammer angehören.
Für verschiedene Zwecke brauchen Unternehmen für ihre Tätigkeit eine Bescheinigung darüber, das sie der IHK angehören. Unter anderem für Vergabeverfahren zur Erlangung öffentlicher Aufträge, aber auch für manche Geschäfte im Ausland.
IHK-zugehörige Unternehmen aus Essen, Mülheim der Ruhr und Oberhausen, die im Handelsregister eingetragen sind, können die Ausstellung einer aktuellen IHK-Mitgliedsbescheinigung über diesen Link veranlassen.