Kontrolle

Fahrerlaubnis


Haftung des Arbeitgebers droht!

Immer dann, wenn ein Unternehmen seinen Arbeitnehmern Dienstfahrzeuge zur Verfügung stellt, entstehen Haftungsrisiken, die oftmals nicht bekannt sind. Zur Vermeidung dieser Haftung ist immer zu klären, ob der Arbeitnehmer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Ansonsten kann es problematisch werden: Das Unternehmen riskiert aufgrund der sog. Halterhaftung den Versicherungsschutz und der Arbeitgeber mitunter eine Freiheits- oder Geldstrafe.
Was sagt das Gesetz?
Die gesetzliche Regelung zur Halterhaftung ist im Straßenverkehrsgesetz zu finden: „Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.“
Eine fahrlässige Begehung ist für die Erfüllung des Straftatbestands bereits ausreichend!
Wie kann der Arbeitgeber vorgehen?
Der Arbeitgeber muss vor der Überlassung des Fahrzeugs überprüfen, ob der Arbeitnehmer die erforderliche Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug besitzt.
Original vorlegen lassen
Der Arbeitgeber muss sich dabei unbedingt das – gültige – Original des Führerscheins vorlegen lassen und kann eine Kopie zur Personalakte nehmen. Zu beachten ist hier, dass der Arbeitnehmer der Anfertigung einer Kopie zustimmen muss.
Fahrerlaubnisklassen beachten
Der Arbeitgeber sollte sicherstellen, dass sein Mitarbeiter auch alle erforderlichen Fahrerlaubnisklassen besitzt, da bestimmte Fahrzeugtypen besondere Fahrberechtigungen voraussetzen. Ferner sollte er prüfen, ob im Führerschein bestimmte Auflagen oder Beschränkungen – z. B. eine Beschränkung auf Automatikfahrzeuge, Brillen etc. – eingetragen sind. Bei ausländischen Führerscheinen ist zu beachten, dass keine Fahrerlaubnis mehr vorliegt, wenn dem Fahrer die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen wurde und eine Sperrfrist verhängt wurde.
Wie häufig sollte überprüft werden?
Für die Häufigkeit der Überprüfung gibt es keine gesetzliche Regelung. Daher gilt: Vor Überlassung eines Fahrzeugs an einen Arbeitnehmer hat eine Überprüfung der Fahrerlaubnis zu erfolgen. Eine erneute Überprüfung muss vorgenommen werden, wenn besondere Umstände vorliegen, die auf einen Entzug der Fahrerlaubnis hindeuten und der Arbeitgeber diese Umstände kennt bzw. bei pflichtgemäßer Sorgfalt kennen müsste.
Um die Gefahr einer Haftung als Halter des Fahrzeugs zu minimieren, sollte pro Kalenderjahr zweimal kontrolliert werden. Die Überprüfung sollte aus Dokumentationsgründen unbedingt schriftlich vermerkt werden.
Kann der Arbeitgeber die Halterverantwortlichkeit übertragen?
Zwar kann im Unternehmen festgelegt werden, dass der Arbeitnehmer dafür Sorge zu tragen hat, ein Fahrzeug nur mit einer gültigen Fahrerlaubnis zu führen. Eine solche interne Regelung dürfte im Zweifel jedoch nicht ausreichend sein, um die Halterhaftung des Arbeitgebers auszuschließen.
Die Verantwortlichkeit kann aber auf einen Mitarbeiter des Unternehmens übertragen werden. Um eine Halterhaftung zu vermeiden, sollten nur sorgfältig ausgewählte und zuverlässige Mitarbeiter mit der Kontrolle der Fahrerlaubnisse betraut werden. Darüber hinaus muss eine ausdrückliche Beauftragung vorliegen und dem Arbeitnehmer muss klar sein, welche Kompetenzen er innehat und welche Konsequenzen sein Verhalten haben könnte. Dem Arbeitgeber ist zu raten, die Beauftragung ebenfalls schriftlich zu dokumentieren.
Auch die Übertragung an einen externen Dienstleister ist möglich. Wichtig ist dann allerdings, dass der Arbeitgeber den Dienstleister in diesem Falle selbst regelmäßig überprüfen muss. Geschieht dies nicht, kann die Haftung wieder aufleben.
Folgen: Kein Versicherungsschutz und strafrechtliche Konsequenzen
Fehlende Führerscheinkontrollen können nicht nur strafrechtliche, sondern auch versicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen: Es droht im Schadensfall der Verlust des Versicherungsschutzes. Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Fahrer des Fahrzeugs bei Eintritt des Versicherungsfalles auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat.
Es ist daher für den Arbeitgeber von erheblicher Bedeutung, dass er die entsprechenden Kontrollen regelmäßig durchführt.