Entbürokratisierung

EU-Konsultation zum sog. Steuer-Omnibus

Die EU-Kommission bittet um Vorschläge zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen im Bereich des Steuerrechts. Ziel ist es, das Wirtschaften im Binnenmarkt zu erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu erhöhen. Die Rückmeldefrist hierfür wurde nun verlängert.
Die Funktionsweise des europäischen Rechtsrahmens für die Unternehmensbesteuerung soll verbessert werden. Dies betrifft insbesondere die EU-Vorschriften zu Mutter- und Tochtergesellschaften, Zinsen und Lizenzgebühren, Fusionen, Streitbeilegungsmechanismen und die Verhinderung von Steuervermeidung. Hierzu hat die Europäische Kommission eine Konsultation bis zum 30. März 2026 eröffnet.
Der allgemeine Aufruf zur Rückmeldung mit weiteren Hinweisen ist auf der Website der EU-Kommission abrufbar (Vereinfachung der EU-Vorschriften im Bereich der direkten Steuern – Omnibus-Paket). Hinweis: Unternehmen haben die Möglichkeit, auch direkt an der Befragung teilzunehmen, müssen sich hierzu aber registrieren.
Bislang bei der EU-Kommission eingegangene Rückmeldungen von Stakeholdern haben Änderungsbedarf an folgenden EU-Regelungen bzw. in Bezug auf folgende Sachverhalte angemahnt:
  1. Vereinheitlichung der Steuerbemessungsgrundlage für kleine Unternehmen (HOT);
  2. Besteuerung von nicht-realisierten Kapitalgewinnen (die das EU-Recht zumindest nicht vorschreibt) ist problematisch;
  3. Steuervereinfachung nicht um den Preis größerer "Steuerschlupflöcher";
  4. Besteuerung erst bei Ausschüttung ("Modell Estland").
Wir freuen uns über Ihre Ideen bis zum 24. März 2026 an wfm@dihk.de.