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EU Inc.: Neue europäische Gesellschaftsform geplant

Mit der „EU Inc.“ plant die Europäische Union die Einführung einer neuen europäischen Gesellschaftsform. Ziel ist es, Unternehmensgründungen zu vereinfachen, grenzüberschreitendes Wachstum zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts zu stärken. Die neue Rechtsform soll die bestehenden nationalen Gesellschaftsformen wie die GmbH nicht ersetzen, sondern als zusätzliche Option, neben den 27 bestehenden nationalen Gesellschaftsrechtsordnungen der Mitgliedsstaaten, ergänzen. Daher wird sie auch als „28. Regime“ bezeichnet.
Die EU Inc. soll als Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung ausgestaltet werden. Nach dem Verordnungsentwurf soll sie vollständig digital und ohne Mindestkapital gegründet werden können. Die Eintragung soll bei Nutzung einer Mustersatzung innerhalb von 48 Stunden und zu Kosten von maximal 100 Euro möglich sein.
Die Europäische Kommission verspricht sich von der EU Inc. insbesondere weniger Verwaltungsaufwand bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten. So sollen beispielsweise Zweigniederlassungen in anderen Mitgliedstaaten mit einem einheitlichen digitalen Verfahren registriert werden können. Nationale Besonderheiten wie zusätzliche Offenlegungspflichten, Übersetzungsanforderungen oder notarielle Zwischenschritte sollen weitgehend entfallen. Das materielle Gesellschaftsrecht der EU Inc. soll weitgehend unionsweit harmonisiert werden. Für Bereiche wie Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht sollen hingegen weiterhin die jeweiligen nationalen Vorschriften gelten.
Darüber hinaus soll die EU Inc. die Finanzierung wachstumsorientierter Unternehmen erleichtern. Vorgesehen sind verschiedene Anteilsklassen, digitale Anteilsregister sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Der Entwurf enthält ferner ein vereinfachtes, vollständig digitales Insolvenzverfahren, das einen schnelleren wirtschaftlichen Neustart ermöglichen soll.
Der Verordnungsvorschlag wurde von der Europäischen Kommission am 18. März 2026 vorgelegt und befindet sich derzeit im EU-Gesetzgebungsverfahren. Sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat der Europäischen Union beraten den Entwurf bereits intensiv. Nach einem ersten Berichtsentwurf des zuständigen Parlamentsausschusses wurden im Sommer 2026 zahlreiche Änderungsanträge eingebracht. Parallel laufen Beratungen in den Ratsarbeitsgruppen.
Die Europäische Kommission strebt eine politische Einigung noch bis Ende 2026 an. Gelingt dies, könnten die ersten EU Inc.-Gesellschaften bereits ab 2027 gegründet werden. Für international tätige Unternehmen und Start-ups könnte die neue Rechtsform damit eine attraktive Alternative zu bestehenden nationalen Gesellschaftsformen werden