Verhaltensempfehlungen

Checkliste für das Verhalten auf Auslandsreisen

Dem Faktor Sicherheit auf Reisen kommt eine besondere Bedeutung zu.
Die Gefährdungen für Firmenvertreter sind vielfältig. Die Verfassungsschutzbehörden geben für Reisen und Aufenthalte im Ausland folgende Verhaltensempfehlungen:
  • Vor Reiseantritt möglichst genaues Bild vom Gastland erarbeiten, allgemeine Gefährdungs- und Sicherheitslage recherchieren und mit den Gebräuchen und Gesetzen des Landes vertraut machen
  • Vorherige Prüfung der Geschäftsverbindung und des Geschäftspartners
  • Keine missverständlichen oder abweichenden Angaben zur Person bzw. zum Arbeitgeber im Visumantrag
  • Aktuelle Ein- und Ausfuhrverbote oder -beschränkungen beachten
  • Im Gastland auf keinen Fall kompromittierende Situationen schaffen
  • Abwägung von Nutzen und Risiken einer Zusammenarbeit bzw. von Vereinbarungen mit ausländischen Service- und Sicherheitsfirmen
  • Misstrauen bei ungewöhnlichen und intensiven Fragestellungen in Gesprächen
  • Niemals Gespräche mit Fremden über Reisezweck und Arbeitgeber führen 
  • Kritische Betrachtung von privaten Kontakt- oder Begegnungsversuchen
  • Kein persönliches Votum gegenüber Gesprächspartnern mit politischen oder berufsbezogenen Inhalten
  • Sensible Firmenunterlagen nie unbeaufsichtigt im Hotelzimmer, Tagungs- oder Büroraum und Gepäck nie unbeaufsichtigt stehen lassen 
  • Möglichst vollständige Vernichtung von nicht mehr benötigten Unterlagen – Abfall kann wertvolle Informationen enthalten
  • Vorsicht bei Geschenken von Geschäftspartnern in Form von USB-Sticks – mögliche Verbreitung von Trojanern
  • Nutzen Sie für wichtige Kommunikation nur gesicherte Wege (insbesondere bei Fax-, E-Mail- und Telefonverkehr von unterwegs)
  • Zum Schutz von PC und Notebook: Passwörter sowie Virenschutz- und Verschlüsselungsprogramme einsetzen (hierbei sind spezifische Ländergegebenheiten zu beachten)
  • Vorsicht bei der Nutzung von Mobiltelefonen: Abhörgefahr! Nie unbeaufsichtigt lassen – manipulierte Mobiltelefone können als Mikrofon dienen
  • Geschäftliche Daten auf USB-Stick oder DVD speichern und am Körper mitführen, nie aus der Hand geben, auch nicht im Hotelsafe aufbewahren
  • Auf Notebooks möglichst nur das Betriebssystem aufspielen, minimale Konfiguration nur für Reisezwecke
Die Sicherheitsbehörden des Landes NRW (Spionageabwehr) des Innenministeriums unterstützen Unternehmen nach Absprache gegebenenfalls auch durch eine firmenbezogene Beratung: Verfassungsschutz Tel.: 0211/871 28 21.

Stand April 2023