Umsatzsteuer
Änderungen Vorsteuervergütungsverfahren
Mit Schreiben vom 2. Juni 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Verwaltungsauffassung zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren grundlegend angepasst. Hintergrund sind gesetzliche Änderungen in § 61a UStDV, die bereits zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten sind. Ziel ist vor allem die konsequente Digitalisierung und Vereinheitlichung der Verfahren.
