Nr. 7095188
Umsatzsteuer

Änderungen Vorsteuervergütungsverfahren

BMF ändert das Vorsteuer-Vergütungsverfahren: Mehr Digitalisierung ab 2026

Mit Schreiben vom 2. Juni 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Verwaltungsauffassung zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren grundlegend angepasst. Hintergrund sind gesetzliche Änderungen in § 61a UStDV, die bereits zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten sind. Ziel ist vor allem die konsequente Digitalisierung und Vereinheitlichung der Verfahren.
Kern der des neuen BMF-Schreibens ist die Abkehr vom papierbasierten Verfahren:
  • Nachweise sind künftig digital bereitzustellen
  • Belege (Rechnungen, Einfuhrbelege) sollen über das Online-Portal des BZSt hochgeladen werden
  • Nur ausnahmsweise ist noch eine Übermittlung über Speichermedien (z. B. USB-Stick) möglich
Zudem verlangt die Finanzverwaltung nun eine strukturierte, detaillierte Einzelaufstellung der Vorsteuerbeträge. Damit soll die Prüfung effizienter und transparenter werden.
Eine wesentliche Vereinfachung betrifft den Belegnachweis:
  • Rechnungen müssen erst ab einem Betrag von über 250 € vorgelegt werden
  • Für Kleinbeträge (z. B. Taxi- oder ÖPNV-Kosten) gilt: Nachweis nur auf Anforderung des BZSt
Das BMF hat die Änderungen systematisch im UStAE (insb. Abschnitt 18.14) umgesetzt:
Digitaler Antrag wird Pflicht - Antragstellung ausschließlich über amtlich vorgeschriebenen Datensatz und Schnittstelle beim BZSt

Belegnachweis neu geregelt

  • Upload von Rechnungen und Einfuhrbelegen im Portal
  • Nachreichung bis Ende der Antragsfrist möglich
  • Originalbelege können im Einzelfall weiterhin verlangt werden

Unternehmerbescheinigung modernisiert

  • Auch digitale Bescheinigungen sind zulässig
  • Einreichung zusammen mit dem Antrag verpflichtend
  • Neue Bescheinigung erforderlich, wenn Antrag mehr als ein Jahr nach Ausstellung erfolgt
Die neuen Grundsätze gelten für alle Vorsteuervergütungsanträge, die nach dem 31. Dezember 2025 gestellt werden. Eine echte Übergangsregelung gibt es nicht – Unternehmen müssen die neuen Anforderungen unmittelbar erfüllen.

DIHK, Juni 2026