Arbeitgeber sind bei nicht gewährtem Urlaub schadenersatzpflichtig

Ein Arbeitnehmer, dessen Urlaub verfallen ist, kann seinen Arbeitgeber auf Schadenersatz in Anspruch nehmen, wenn dieser den Urlaub nicht gewährt hat – und zwar auch dann, wenn der Arbeitnehmer zuvor keinen Urlaubsantrag gestellt hatte. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg entschieden (Urteil vom 12.06.2104, AZ 21 Sa 221/14). Damit rückt das LAG von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ab, das noch im Jahr 2011 in einem solchen Fall einen Schadenersatzanspruch davon abhängig gemacht hatte, dass der Arbeitnehmer zuvor Urlaub verlangt und damit den Arbeitgeber in Verzug gesetzt hatte.
Endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass der Urlaubsanspruch vollständig erfüllt ist, kann der Arbeitnehmer nach Auffassung des LAG Urlaubsabgeltung, bei weiterbestehendem Arbeitsverhältnis Ersatzurlaub verlangen.Es bleibt abzuwarten, ob sich das Bundesarbeitsgericht der Auffassung des LAG anschließt; die Revision zum BAG ist zugelassen.