Zertifizierung von Cloud-tSEs nicht vor dem 01.10.2020
Auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hin teilt die Bundesregierung in einer am 11. August 2020 veröffentlichten Antwort (Drs. 19/21351) mit, dass die zurzeit beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) anhängigen Zertifizierungsverfahren für Cloud-basierte tSE-Lösungen nicht bis zum 30. September 2020 abgeschlossen sein werden. Damit sind auch nach Ablauf der Nichtbeanstandungsregelung des BMF (vom 6. November 2019) keine Cloud-basierten tSEs für Unternehmen am Markt verfügbar.
Nach unseren Kenntnissen befinden sich zwei Cloud-tSE-Anbieter im Zertifizierungsverfahren (Fiskaly und Deutsche Fiskal/Bundesdruckerei), wobei fraglich ist, inwieweit das laufende Verfahren durch die kürzliche Überarbeitung der SMAERS-Komponente durch das BSI (s.o.) weiter verzögert wird.
Unternehmen, welche ihre elektronischen Registrierkassen(systeme) mit einer Cloud-Lösung absichern wollen, können nach Auslaufen der Nichtbeanstandungsregelung des BMF entweder einen Einzelantrag nach § 148 AO bei Ihrem Geschäftsleitungs- oder Wohnsitzfinanzamt (§§ 18 ff. 20 AO) stellen oder von den länderspezifischen Erleichterungen (mit Ausnahme vom Bremen) Gebrauch machen.
DIHK, Stand: 09.09.2020