Praxisbericht
Zur Vereinfachung wird im Weiteren von Ehrenämtlern und Handelsrichtern für die Unternehmer in Robe, im Gegensatz zu dem juristisch ausgebildeten Berufsrichter, dem Vorsitzenden der jeweiligen Kammer für Handelssachen, gesprochen.
Bevor man sich für eine derartige ehrenamtliche Tätigkeit mit Bindung für fünf Jahre meldet, möchte man ja wissen, was auf einen zukommt, vom Umfang her und dem konkreten Ablauf.
Man kann natürlich einen befreundeten Handelsrichter fragen. Wenn man keinen kennt, dann hier etwas aus der Praxis:
Einschätzung und Erfahrung von Andreas Zaunbrecher; Jurist bei der IHK Essen; der in der staatlichen Ausbildung zum Juristen als verbeamteter Referendar einer Kammer für Handelssachen am Landgericht Essen zugewiesen war.
"Jetzt ist das Leben an deutschen Gerichten ja generell sachlicher als das Bild, das Gerichtshows oder amerikanische Justizserien im Fernsehen vermitteln".
Auf eigenen Wunsch einer Kammer für Handelssachen zugeordnet, habe ich als Referendar den Vorsitzenden Richter einer Kammer für Handelssachen bei seinen Terminen begleitet, auch im Vorfeld die Akten gelesen und Ausarbeitungen dafür erstellt.
Die Vorsitzenden-Termine, also rein die Verfahren vorbereitende öffentliche Termine, erledigt der Vorsitzende selbst. Dies soll die Ehrenämtler vor zu vielen Terminen schützen.
Anders dann die Kammertermine
Das erste was auffällt, Handelsrichter sehen in der Verhandlung genauso aus, wie der Berufsrichter, also Robe, weißes Hemd, weiße Krawatte oder weiße Fliege für die Herren, weiße Bluse für die Damen. Für den normalen Betrachter ist also in der Verhandlung kein Unterschied zu dem Berufsrichter auszumachen. Die Richterrobe können sich neue Handelsrichter kaufen, manchmal haben die Landgerichte aber auch Leihroben.
Die Termine der Kammer für Handelssachen beginnen damit, dass sich Berufsrichter und die Handelsrichter in dem Beratungsraum neben dem Sitzungssaal treffen. Die meisten kennen sich schon seit Jahren. Neue Handelsrichter werden in die Tätigkeit eingeführt. Habe das so erlebt, dass der Vorsitzende Richter im gemütlichen Zusammensitzen die am Verhandlungstag anstehenden Fälle der Reihe nach anspricht, die juristische Situation erläutert und die in der Verhandlung zu erwartenden und zu klärenden Punkte anspricht, dabei die Handelsrichter in das Gespräch einbindet.
Wenn keine Frage mehr offen sind, gehen die drei Richter, der Berufsrichter und die beiden Ehrenamtler mit den zwischenzeitlich übergezogenen Roben gekleidet in den Sitzungssaal, Der Vorsitzende nimmt am Richtertisch in der Mitte Platz, die beiden Handelsrichter links oder rechts von ihm. Der 1. Fall wird aufgerufen, die Parteien und die Rechtsvertreter treten ein. Protokollführer / Protokollführerin nimmt ebenso wie die Parteien und deren Vertreter Platz.
Kammern für Handelssachen bestehen an den Landgerichten, d.h. es sind wegen dem Anwaltszwang an den Landgerichten die Parteien, wenn sie selbst anwesend sind, immer in anwaltlicher Begleitung.
Nach einer kurzen Einführung in die Streitsache verhandeln die Parteien, stellen Anträge, der Berufsrichter stellt in seiner Tätigkeit als Sitzungsleiter Fragen n die Parteien. Die beiden Handelsrichter können selbst, normalerweise in Abstimmung mit dem Berufsrichter, auch Fragen an die Parteien stellen.
Nach Stellung der Anträge zieht sich nach einem oder nach allen Terminen des Verhandlungstages das Gericht zur Beratung zurück in das Besprechungszimmer zurück. Hier fasst der Vorsitzende das Ergebnis der Verhandlung zu den einzelnen Terminen zusammen und schlägt das Urteil im Ergebnis vor. An dieser Stelle wird dann auch diskutiert und das Ergebnis der Kollektiventscheidung beschlossen.
Hier bringen die Handelsrichter dann im Gespräch und Diskussion über die Ergebnisse der Verhandlung ihre kaufmännischen Erfahrungen ein.
Hiermit endet dann der Termin für die Ehrenämtler. Die Verkündung des Urteils erfolgt durch den Berufsrichter allein, meist am gleichen Tag noch.
Jetzt gibt es eher sehr selten Fälle (habe ich einmal erlebt), wo es vorkommt, dass der Berufsrichter im Beratungszimmer bei der Urteilsfindung seine juristische Wertung vorträgt und das sich für ihn daraus ableitende Urteil nennt, die Handelsrichter ihm aber nicht zustimmen. Dann kann es dazu kommen, dass der Berufsrichter überstimmt wird, denn alle drei haben das gleiche Stimmrecht. Wenn die Handelsrichter dem Vorsitzenden sagen , dass es juristisch so gesehen werden mag, aber sie als Unternehmer das anders handhaben würden kann es dazu kommen.
Das Urteil schrieb stets allein der Berufsrichter in den nächsten Tagen / Wochen, die Handelsrichter unterschreiben es erst bei ihrem nächsten Erscheinen am Landgericht oder ggf. im Umlaufverfahren.
Verhandlungstermine sind häufig im vierwöchigen Rhythmus, 4 bis 12 mal pro Jahr und dauern in der Regel einen Vormittag bis einen Tag."
Auf eigenen Wunsch einer Kammer für Handelssachen zugeordnet, habe ich als Referendar den Vorsitzenden Richter einer Kammer für Handelssachen bei seinen Terminen begleitet, auch im Vorfeld die Akten gelesen und Ausarbeitungen dafür erstellt.
Die Vorsitzenden-Termine, also rein die Verfahren vorbereitende öffentliche Termine, erledigt der Vorsitzende selbst. Dies soll die Ehrenämtler vor zu vielen Terminen schützen.
Anders dann die Kammertermine
Das erste was auffällt, Handelsrichter sehen in der Verhandlung genauso aus, wie der Berufsrichter, also Robe, weißes Hemd, weiße Krawatte oder weiße Fliege für die Herren, weiße Bluse für die Damen. Für den normalen Betrachter ist also in der Verhandlung kein Unterschied zu dem Berufsrichter auszumachen. Die Richterrobe können sich neue Handelsrichter kaufen, manchmal haben die Landgerichte aber auch Leihroben.
Die Termine der Kammer für Handelssachen beginnen damit, dass sich Berufsrichter und die Handelsrichter in dem Beratungsraum neben dem Sitzungssaal treffen. Die meisten kennen sich schon seit Jahren. Neue Handelsrichter werden in die Tätigkeit eingeführt. Habe das so erlebt, dass der Vorsitzende Richter im gemütlichen Zusammensitzen die am Verhandlungstag anstehenden Fälle der Reihe nach anspricht, die juristische Situation erläutert und die in der Verhandlung zu erwartenden und zu klärenden Punkte anspricht, dabei die Handelsrichter in das Gespräch einbindet.
Wenn keine Frage mehr offen sind, gehen die drei Richter, der Berufsrichter und die beiden Ehrenamtler mit den zwischenzeitlich übergezogenen Roben gekleidet in den Sitzungssaal, Der Vorsitzende nimmt am Richtertisch in der Mitte Platz, die beiden Handelsrichter links oder rechts von ihm. Der 1. Fall wird aufgerufen, die Parteien und die Rechtsvertreter treten ein. Protokollführer / Protokollführerin nimmt ebenso wie die Parteien und deren Vertreter Platz.
Kammern für Handelssachen bestehen an den Landgerichten, d.h. es sind wegen dem Anwaltszwang an den Landgerichten die Parteien, wenn sie selbst anwesend sind, immer in anwaltlicher Begleitung.
Nach einer kurzen Einführung in die Streitsache verhandeln die Parteien, stellen Anträge, der Berufsrichter stellt in seiner Tätigkeit als Sitzungsleiter Fragen n die Parteien. Die beiden Handelsrichter können selbst, normalerweise in Abstimmung mit dem Berufsrichter, auch Fragen an die Parteien stellen.
Nach Stellung der Anträge zieht sich nach einem oder nach allen Terminen des Verhandlungstages das Gericht zur Beratung zurück in das Besprechungszimmer zurück. Hier fasst der Vorsitzende das Ergebnis der Verhandlung zu den einzelnen Terminen zusammen und schlägt das Urteil im Ergebnis vor. An dieser Stelle wird dann auch diskutiert und das Ergebnis der Kollektiventscheidung beschlossen.
Hier bringen die Handelsrichter dann im Gespräch und Diskussion über die Ergebnisse der Verhandlung ihre kaufmännischen Erfahrungen ein.
Hiermit endet dann der Termin für die Ehrenämtler. Die Verkündung des Urteils erfolgt durch den Berufsrichter allein, meist am gleichen Tag noch.
Jetzt gibt es eher sehr selten Fälle (habe ich einmal erlebt), wo es vorkommt, dass der Berufsrichter im Beratungszimmer bei der Urteilsfindung seine juristische Wertung vorträgt und das sich für ihn daraus ableitende Urteil nennt, die Handelsrichter ihm aber nicht zustimmen. Dann kann es dazu kommen, dass der Berufsrichter überstimmt wird, denn alle drei haben das gleiche Stimmrecht. Wenn die Handelsrichter dem Vorsitzenden sagen , dass es juristisch so gesehen werden mag, aber sie als Unternehmer das anders handhaben würden kann es dazu kommen.
Das Urteil schrieb stets allein der Berufsrichter in den nächsten Tagen / Wochen, die Handelsrichter unterschreiben es erst bei ihrem nächsten Erscheinen am Landgericht oder ggf. im Umlaufverfahren.
Verhandlungstermine sind häufig im vierwöchigen Rhythmus, 4 bis 12 mal pro Jahr und dauern in der Regel einen Vormittag bis einen Tag."
Stand: März 2024