EU-Geldwäschepaket verabschiedet

Nachdem am 24.04.2024 zunächst das Europäische Parlament dem EU-Geldwäschepaket abschließend zugestimmt hat, hat am 30.05.2024 auch der Rat seine Zustimmung erteilt. Damit ist das EU-Geldwäschepaket verabschiedet.
Es besteht aus:
Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgte am 19.06.2024 und wird 20 Tage später wirksam.

Die EU-Geldwäscheverordnung wird genau 3 Jahre danach, also voraussichtlich Ende Juni oder Anfang Juli 2027, in Kraft treten und dann unmittelbar für jeden Verpflichteten innerhalb der EU gelten. Damit werden die materiellen Regeln für den privaten Sektor zu geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten erstmals in einer Verordnung geregelt. Das bedeutet eine Vollharmonisierung von Prüfungspflichten, Definitionen wie wirtschaftlich Berechtigten, wer geldwäscherechtlich Verpflichteter ist, usw. Bis zum Inkrafttreten der EU-Geldwäsche-Verordnung gilt für die deutschen Verpflichteten weiterhin das deutsche Geldwäschegesetz.
Mit dem EU-Geldwäschepaket wurde auch die Einrichtung einer neuen Behörde beschlossen, die sog. AMLA (Authority for anti-money laundering and countering the financing of terrorism). Die Behörde mit Sitz in Frankfurt am Main hat ihre Arbeit zum 1. Juli 2025 aufgenommen. Zu ihren zentralen Aufgaben gehört die direkte Beaufsichtigung risikoreicher Finanzunternehmen sowie die Unterstützung nationaler Meldestellen durch koordinierte grenzüberschreitende Fallanalysen, einen gesicherten Informationsaustausch, fortgeschrittene Datenanalysekapazitäten und den Betrieb des gemeinsamen FIU.net-Systems.
Wichtig für Verpflichtete nach dem GwG: Verdachtsmeldungen und Sanktionen bleiben Aufgabe der bekannten nationalen Behörden. Die AMLA wird sich nicht direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.
Weitere Details zur AMLA finden Sie auf der Webseite der Behörde.
Weitere Informationen zum EU-Geldwäschepaket erhalten Sie auf der Webseite des Europäischen Rates.

Stand: Juli 2025