EU-Geldwäschepaket verabschiedet
Nachdem am 24.04.2024 zunächst das Europäische Parlament dem EU-Geldwäschepaket abschließend zugestimmt hat, hat am 30.05.2024 auch der Rat seine Zustimmung erteilt. Damit ist das EU-Geldwäschepaket verabschiedet.
Es besteht aus:
- EU-Geldwäsche-Verordnung,
- 6. EU-Geldwäsche-Richtlinie, (Mitgliedstaaten müssen die Bestimmungen bis zum 10.07.2027 in nationales Recht umsetzen)
- neue Geldtransfer-Verordnung (wurde bereits im Mai 2023 angenommen und am 09.06.2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht; gilt ab 30.12.2024).
- AMLA-Verordnung (sie gilt ab 01.07.2025)
Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgte am 19.06.2024 und wird 20 Tage später wirksam.
Die EU-Geldwäscheverordnung wird genau 3 Jahre danach, also voraussichtlich Ende Juni oder Anfang Juli 2027, in Kraft treten und dann unmittelbar für jeden Verpflichteten innerhalb der EU gelten. Damit werden die materiellen Regeln für den privaten Sektor zu geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten erstmals in einer Verordnung geregelt. Das bedeutet eine Vollharmonisierung von Prüfungspflichten, Definitionen wie wirtschaftlich Berechtigten, wer geldwäscherechtlich Verpflichteter ist, usw. Bis zum Inkrafttreten der EU-Geldwäsche-Verordnung gilt für die deutschen Verpflichteten weiterhin das deutsche Geldwäschegesetz.
Weitere Informationen erhalten Sie im Dokument in der rechten Spalte.
Stand: 19.06.2024
Die EU-Geldwäscheverordnung wird genau 3 Jahre danach, also voraussichtlich Ende Juni oder Anfang Juli 2027, in Kraft treten und dann unmittelbar für jeden Verpflichteten innerhalb der EU gelten. Damit werden die materiellen Regeln für den privaten Sektor zu geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten erstmals in einer Verordnung geregelt. Das bedeutet eine Vollharmonisierung von Prüfungspflichten, Definitionen wie wirtschaftlich Berechtigten, wer geldwäscherechtlich Verpflichteter ist, usw. Bis zum Inkrafttreten der EU-Geldwäsche-Verordnung gilt für die deutschen Verpflichteten weiterhin das deutsche Geldwäschegesetz.
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Stand: 19.06.2024