Darlehnsprogramm
NRW.Bank.Invest Zukunft - neue Richtlinie ab 1. Februar 2026
Mit dem ab 1. Mai 2025 gestarteten Darlehensprogramm zur Umsetzung der Transformation unterstützt die NRW.BANK Unternehmen gezielt bei Investitionen in Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Innovation. Das Programm bietet einen gegenüber dem Marktzins max. 2%igen (ab 01.02.2026 max. 1,5 %igen) niedrigeren Zinssatz und Tilgungsnachlässe von bis zu 20 Prozent. Die Förderung wird deutlich einfacher, denn das neue Programm fasst gleich vier bestehende Förderangebote zusammen. Ziel ist es, damit Investitionen attraktiver zu machen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen steigern und für mehr Tempo in der Transformation sorgen.
Wer wird gefördert?
Alle Unternehmen in NRW können die zinsvergünstigten Darlehen nutzen – unabhängig von ihrer Größe.
Wie wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Tilgungsnachlass von 5, 10 oder 20 Prozent – abhängig von Investitionshöhe und Unternehmensgröße.
- Die maximale Darlehenssumme beläuft sich auf zehn Millionen Euro. Die höchstmögliche Ersparnis für ein kleines Unternehmen, das zehn Millionen Euro investiert, liegt bei zwei Millionen Euro.
- Unternehmen erhalten finanzielle Unterstützung für ein sehr breites Spektrum von Investitionen, zum Beispiel in:
- Digitalisierung der Geschäftsprozesse
- Elektromobilität und umweltfreundliche Technologien
- Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Produktionsverfahren
- Umstellung auf Erneuerbare Energien oder
- Einsatz von KI.
- Digitalisierung der Geschäftsprozesse
Zudem unterstützt die NRW.BANK mit dem neuen Programm die Einführung und Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle, Produkte und Verfahren. Ein einfacher Verwendungsnachweis reicht aus, um die Förderung zu nutzen – Bürokratie wird damit auf ein Minimum reduziert.
NEU:
Mit Änderung der Richtlinien ab 1. Februar 2026 werden die Verwendungszwecke weiter fokussiert, d.h. im Einzelnen werden die nachfolgenden Programmbestandteile bzw. Verwendungszwecke weiter konkretisiert in den Punkten:
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Klimaschutz:
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Effizienz & Einsparung
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Mobilität
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Digitalisierung
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Innovationen
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Übergreifend entfällt die Förderung von Kraftfahrzeugen und selbst fahrenden Arbeitsmaschinen mit Verbrennungsmotor über alle Verwendungszwecke und unabhängig von der Fahrzeugklasse sowie die Förderung von Betriebsmitteln
Weitere Informationen und Konditionen www.nrwbank.de/investzukunft
