Förderkredite

Universalkredit (NRW.BANK)

Ziel des Programms ist die Versorgung von Existenzgründern sowie mittelständischen Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen für Investitionsvorhaben und Betriebsmittel zur Unterstützung der Weiterentwicklung der Wirtschaft.
Wer wird gefördert?
  • Existenzgründende
  • Mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Millionen Euro
  • Angehörige der freien Berufe
  • Unternehmenssitz in NRW
Wie wird gefördert?
  • Zinsgünstige Darlehen ohne Höchstbetrag mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent.
  • Investitionen und Betriebsmittel, teilweise auch für Vorhaben mit exportbezogenen Tätigkeiten
  • Optional mit 50 %iger Haftungsfreistellung der NRW.BANK für die Hausbank
  • Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen.

Gründung und Wachstum (NRW.BANK)

Ziel des Programms ist die Bereitstellung zinsverbilligter Darlehen zur Finanzierung von Unternehmensgründungen, -nachfolgen, -festigungen und -finanzierungen für junge und etablierte KMU mit besonders günstigen Zinsen in Fördergebieten.
Wer wird gefördert?
  • Existenzgründende (auch im Nebenerwerb)
  • Angehörige der freien Berufe
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Wie wird gefördert?
  • Zinsgünstige Darlehen bis 10 Mio. Euro mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 %.
  • Investitionen und Betriebsmittel bei Gründungen, Unternehmensnachfolgen und Festigungsmaßnahmen.
  • Optional mit 50 % iger Haftungsfreistellung der NRW.BANK für die Hausbank

ERP-Förderkredit KMU (KfW)

Der ERP-Förderkredit KMU ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Gründungen, Unternehmensnachfolgen und Vorhaben im In- und Ausland.
Wer wird gefördert?
  • Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe
  • Gründende und Nachfolgende, auch im Nebenerwerb
Wie wird gefördert?
  • bis zu 25 Mio. Euro Kredit
  • KfW übernimmt 50 Prozent des Risikos
  • Für Investitionen und laufende Kosten

ERP-Gründerkredit-StartGeld

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland.
Wer wird gefördert?
  • Existenzgründung und Festigung im Neben- oder Vollerwerb bis zu 5 Jahre nach Gründung
  • Nachfolgende
  • Junge und kleine Unternehmen, auch Freiberufler und Sozialunternehmen
Wie wird gefördert?
  • Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln sowie auch zum Kauf eines Unternehmens(anteils).
  • bis zu 125.000 Euro, davon bis zu 50.000 Euro für Betriebsmittel.
  • kein Eigenkapital erforderlich.

ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge

Wer wird gefördert?
  • Existenzgründer/innen (auch frei­beruflich Tätige)
  • Unternehmens­nachfolger/innen
  • junge Unternehmen
Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss Teil der Geschäfts­führung sein.
Was wird gefördert?
  • Gewerbliche Unternehmen sowie Freiberufler bei der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder tätigen Beteiligung sowie die Aufstockung einer entsprechenden Beteiligung.
  • Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
  • Erwerb von Vermögens­werten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen
  • Kosten für Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager, Übernahme und Beteiligung
Wie wird gefördert?
  • Bis zu 500.000 Euro Kreditsumme je Antragsteller/-in
  • Kosten für Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager, Übernahme und Beteiligung
  • Der Kreditbetrag darf nicht mehr als 35 % der förder­fähigen Kosten ausmachen
  • Zinsvorteil für Vorhaben in Regionalfördergebieten
  • 100% Garantieübernahme durch eine Bürgschaftsbank

Mikrokredite (Mikrokreditfonds Deutschland)

Wer wird gefördert?
  • alle kleinen und jungen Unternehmen, die über ihre Banken keine Kredite erhalten
  • Verwendung ausschließlich für unternehmerische Zwecke
  • Finanzierung von Investitionen in Sachanlagen, immaterielle Anlagegüter sowie Betriebskapital. Wichtig! Zum Zeitpunkt der Kreditvergabe dürfen die mit den Mitteln geplanten Investitionen weder physisch abgeschlossen noch vollständig umgesetzt sein.
  • max. Kredithöhe 25.000 Euro
  • Möglichkeit der schrittweisen Vergabe von Mikrokredite (Voraussetzung der jeweils zuvor vergebene Kredit wurde störungsfrei sechs Monate getilgt).
Wie wird gefördert?
Beantragt wird der Mikrokredit über Mikrofinanzinstitute. Dabei handelt es sich um Vertragspartner des Mikrokreditfonds Deutschland, die auf die Vergabe von Kleinkrediten spezialisiert sind.