Beratungsförderungen

Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW)

Förderfähige Beratungen:
Durch das Beratungsprogramm Wirtschaft können Neugründungen, der Übergang vom Nebenerwerb zum Haupterwerb und Übernahmen/tätige Beteiligungen in NRW mit einem Beratungskostenzuschuss für Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung gefördert werden. Dies gilt sowohl für gewerbliche Unternehmen als auch freiberufliche Tätigkeiten.
Ergänzend zu den betriebswirtschaftlichen Beratungen können darüber hinaus spezielle Beratungen gefördert werden, wie z.B. die Beratung von Gründenden mit anerkannter Behinderung oder die Beratung zur Fachkräftegewinnung (weitere Fördermöglichkeiten im Bereich der speziellen Beratung entnehmen Sie bitten den Förderrichtlinien.
Förderhöhe:
Bei den genannten Gründungsarten wird ein pauschaler Beratungstagewerksatz in Höhe von 1.020 Euro zu 50 Prozent (beim Bezug von Bürgergeld zu 80 Prozent) gefördert, was einer Förderung von 510 Euro (bzw. 816 Euro) entspricht. Ein Tagewerk umfasst dabei mindestens acht Stunden Beratungstätigkeit.
Anzahl Tagewerke
Beratungsart Umfang Pauschale Höhe der Zuwendung Beratungstagessatz von 1020 Euro
Neugründung /
Beteiligung
max. 6 Tagewerke Regelfall 50 % Förderquote 510 Euro
Betriebsübernahme max. 8 Tagewerke Regelfall 50 % 510 Euro
Nebenerwerb zum Haupterwerb max. 4 Tagewerke 80 % 816 Euro
Spezielle Beratungen
zusätzlich
max. 2 Tagewerke
80 % 816 Euro

Wichtig:
Nach Auswahl des Beratungsunternehmens erfolgt die Antragstellung (vor Beratungsbeginn) durch die Beratungssuchenden online über das Portal: EFRE.NRW.Online.
Vorab ist ein persönliches Kontaktgespräch bei der IHK zu führen, an dem neben der Antragstellerin / dem Antragsteller auch das für die Beratung vorgesehene Beratungsunternehmen teilnehmen. Der Antrag sowie das Beratungsprotokoll der IHK werden durch die Antragstellerin / den Antragsteller an die IBP IHK-Beratungs- und Projektgesellschaft mbH (IBP) weitergeleitet. Sie überprüft die Förderfähigkeit des Vorhabens, und bei positivem Resultat erfolgt die Bewilligung der Fördermittel durch einen Zuwendungsbescheid.
Anschließend muss ein Beratungsvertrag abgeschlossen werden und die Beratung kann danach im bewilligten Zeitraum durchgeführt werden. Die Beratung darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides beginnen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei IHK-NRW oder direkt beim Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen, finanziert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Europäischen Sozialfonds Plus. Unternehmen können sich von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen.
Wer wird gefördert?
  • Unternehmen, die rechtlich selbstständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind und nach der EU-Definition als KMU gelten. Als Gründungsdatum zählt der Tag der Gewerbeanmeldung, die Eintragung im Handelsregister oder bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.
Wie wird gefördert?
  • Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
  • Spezielle Beratungen, wie z. B. zu Themenbereichen der betrieblichen Integration, Chancengleichheit, Fachkräftesicherung oder Nachhaltigkeit.
  • Die Förderhöhe orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten und dem Standort des Unternehmens - im Geltungsbereich der alten Bundesländer 50 % der förderfähigen Beratungskosten, max. jedoch 1.750 Euro.
  • Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform der BAFA. Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht ein Jahr am Markt tätig sind, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit dem zuständigen Regionalpartner, z.B. mit Ihrer IHK zu Essen, führen.
Förderhöhe
  • Die Förderhöhe orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten und dem Standort des Unternehmens - im Geltungsbereich der alten Bundesländer 50 % der förderfähigen Beratungskosten, max. jedoch 1.750 Euro.
  • Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform der BAFA. Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht ein Jahr am Markt tätig sind, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit dem zuständigen Regionalpartner, z.B. mit Ihrer IHK zu Essen, führen.

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW (RWP)

Das „Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW (RWP)” gewährt einen Zuschuss für umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen, qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden. Dies schließt Nachfolgeberatungen mit ein. Die Finanzierung erfolgt durch das Land NRW.
Wer wird gefördert?
  • Kleine und mittlere Unternehmen (gemäß KMU Definition der EU), die mehr als 5 Jahre operativ tätig sind.
Wie wird gefördert?
  • Bis zu 50 % der Beratungskosten, max. 1.500 Euro netto pro Tagewerk à 8 Stunden.
  • Maximal 2 Monate je Beratungsphase.
Weitere Informationen und Konditionen finden Sie bei der NRW.Bank.

INQA-Coaching

Mit Hilfe des INQA-Coachings können KMU Lösungen erarbeiten, die sich an den Bedürfnissen der Beschäftigten orientieren und gleichzeitig zukunftsweisend digitale Veränderungsprozesse erfolgreich umsetzen.
Dabei liegt ein Schwerpunkt darauf, mithilfe digitaler Technologien Arbeitsabläufe effizienter und produktiver zu gestalten. Gleichzeitig sollen bei dieser Förderung die Auswirkungen der Digitalisierung auf Arbeitsbedingungen und Mitarbeitende berücksichtigt werden, insbesondere in den Bereichen Führung, Mitarbeitermotivation, Personalentwicklung, Arbeitsorganisation, Innovation sowie Unternehmenskultur.
Wer wird gefördert?
  • KMU mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, mit min. einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Vollzeit und weniger als 250 Beschäftigten, die seit min. zwei Jahren am Markt bestehen, einen Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von weniger als 43 Millionen Euro haben.
Wie wird gefördert?
  • Bis zu 12 Beratungstage à 8 Stunden (aufteilbar auf mehrere Tage) zu je 1.200 Euro (netto) werden mit einem Zuschuss von 80 % (entspricht maximal 11.520 Euro) gefördert. Die Beratung muss innerhalb von sieben Monaten abgeschlossen sein.
  • Die Anträge für das INQA-Coaching können in NRW nur zentral über die G.I.B. NRW Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH in Bottrop gestellt werden. .