NRW.Mikrodarlehen

Die Selbstständigkeit ist ein mutiger Schritt, der oft finanzielle Unterstützung erfordert. Das NRW.Mikrodarlehen hilft hierbei, erfolgversprechende Ideen zu fördern und jungen Unternehmen in den ersten fünf Jahren einen entscheidenden Wachstumsschub zu geben.

Was ist das NRW.Mikrodarlehen?

Das NRW.Mikrodarlehen richtet sich an natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt). Ziel ist es, die Selbstständigkeit zu fördern und Unternehmen in ihrer Anfangsphase zu unterstützen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:
  • Natürliche Personen
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt)
Voraussetzung ist eine selbstständige Tätigkeit als gewerbliches Unternehmen oder als freiberufliche Tätigkeit.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Vorhaben von Gründenden sowie Unternehmen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
  • Das Vorhaben lässt einen nachhaltigen Erfolg erwarten.
  • Der Firmensitz liegt in Nordrhein-Westfalen (NRW).
  • Es werden Finanzmittel für Investitionen und Betriebsausgaben benötigt.
  • Begleitberatung durch einen Coach während der ersten zwei Jahre.

Ihre Vorteile

Das NRW.Mikrodarlehen bietet folgende Vorteile:
  • Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro in einer Summe.
  • Kein Nachweis von Eigenkapital erforderlich.
  • Sicherheiten sind nicht erforderlich.
  • Laufzeit bis zu 10 Jahre zum Festzins.
  • Die ersten 6 Monate sind tilgungsfrei.
  • Außerplanmäßige Tilgungen jederzeit kostenlos möglich.

Wie gehen Sie vor?

  1. Registrieren Sie sich im Kundenportal der NRW.BANK unter: kundenportal.nrwbank.de
  2. Laden Sie die Antragsformulare herunter und füllen Sie diese aus.
  3. Sie benötigen eine Schufa-Auskunft und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von Ihrem Finanzamt.
  4. Senden Sie uns die unter 2. und 3. aufgeführten Unterlagen per E-Mail und bitten um eine Stellungnahme. Wir rufen Sie dann zurück und erstellen nach einem Beratungsgespräch eine fachliche Stellungnahme, die Voraussetzung für das Darlehen ist.
  5. Laden Sie den vollständigen Antrag im Kundenportal hoch. Die fachliche Stellungnahme wird direkt an die NRW.BANK übermittelt.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: NRW.Mikrodarlehen

Unsere Beratungsleistungen

Wir bieten umfassende Beratungsdienstleistungen für Gründer und junge Unternehmen. Unser Team unterstützt Sie dabei, Ihre Geschäftsidee umzusetzen und nachhaltigen Erfolg zu erzielen. Im Rahmen des NRW.Mikrodarlehens begleiten wir Sie von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung.
In unseren STARTERCENTER NRW erhalten Sie individuelle Beratung und Unterstützung. Unsere Experten helfen Ihnen, den Antrag für das NRW.Mikrodarlehen auszufüllen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Darüber hinaus erstellen wir die erforderliche fachliche Stellungnahme, die für die Bewilligung des Darlehens notwendig ist.
Nutzen Sie unsere Erfahrung und Expertise, um Ihre unternehmerischen Ziele zu erreichen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Termin zu vereinbaren und den ersten Schritt in Richtung Ihrer erfolgreichen Zukunft zu machen.