Gründen im Nebenerwerb
Das Abenteuer, ein eigenes Unternehmen zu gründen, ist für viele Menschen ein Traum. Doch nicht immer ist es möglich oder ratsam, sofort vollständig in die Selbstständigkeit zu springen. Eine attraktive Option kann daher das Gründen im Nebenerwerb sein. Diese Methode bietet die Möglichkeit, die eigene Geschäftsidee zu testen und langsam aufzubauen, während man weiterhin eine sichere Haupteinnahmequelle hat.
Was bedeutet Nebenerwerb?
Eine einheitliche Definition für den Nebenerwerb gibt es nicht. Generell wird jedoch angenommen, dass Sie eine Haupttätigkeit ausüben, während Sie nebenher selbstständig tätig sind. Diese Haupttätigkeit kann in einem Angestelltenverhältnis, als Beamter, Hausfrau/-mann, Studierender/Schüler/in, Arbeitslose/r oder als Rentner/in ausgeübt werden. Es kommt dabei nicht nur auf das Einkommen an, sondern auch darauf, wie verschiedene Institutionen wie die Finanzbehörden, Sozialversicherungsträger oder Förderprogramme die Grenzen ziehen.
Unterschiedliche Kriterien für den Nebenerwerb
Die Abgrenzung zwischen Haupt- und Nebenerwerb erfolgt oft durch das Einkommen. Wenn weniger als 50 Prozent des Einkommens durch die selbstständige Tätigkeit erzielt wird, gilt diese in der Regel als Nebenerwerb. Die Agentur für Arbeit zieht eine zeitliche Grenze: Tätigkeiten, die weniger als 15 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen, gelten als Nebenerwerb.
Die Vorteile des Nebenerwerbs
- Geringeres Risiko: Testen Sie Ihre Geschäftsidee ohne große Kosten und Verantwortung für Mitarbeiter.
- Geringerer Kapitalbedarf: Starten Sie klein und finanzieren Sie sich selbst, ohne Kreditinstitute.
- Guter Test: Überprüfen Sie zunächst, ob Ihr Einkommen ausreicht und ob Sie für die Selbstständigkeit geeignet sind.
- Genug Zeit: Nebenerwerbsgründungen sind ideal, wenn Sie nicht genug Zeit für ein Full-Time-Unternehmen haben. Dies betrifft besonders Gründerinnen und Gründer, die auch familiäre Verpflichtungen haben.
- Gute Vorbereitung: Sie bauen bereits im Nebenerwerb ein Netzwerk auf und können sich „einen Namen machen“.
- Mehr Geld: Nutzen Sie die Nebenerwerbsgründung, um Ihr festes Einkommen aufzubessern.
Berufliche Lebenssituation und Nebenerwerb
Wenn Sie noch angestellt sind, regelt Ihr Arbeitsvertrag, ob und in welchem Umfang Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auch selbstständig tätig sein dürfen. Oft, insbesondere im öffentlichen Dienst, muss Ihr Arbeitgeber zustimmen. Achten Sie darauf, dass Ihre Geschäftsidee nicht in Konkurrenz zum Unternehmen Ihres Arbeitgebers steht.
Wenn Sie arbeitslos sind, kann Ihnen Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe nur weiterhin gewährt werden, wenn der zeitliche Umfang Ihrer Nebentätigkeit 15 Stunden wöchentlich nicht überschreitet. Sollte Ihre Arbeitszeit 15 Stunden oder mehr betragen, gelten Sie nicht mehr als arbeitslos und erhalten keine Leistungen mehr von der Agentur für Arbeit. Erreichen Sie die 15-Stunden-Grenze, sollten Sie bei der zuständigen Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld beantragen.
Denken Sie auch an die Möglichkeit, das Unternehmen gemeinsam mit anderen zu gründen, um Vorteile durch Teamgründungen zu nutzen. Im Team können fachliche oder kaufmännische Defizite ausgeglichen werden, und mehr Gründungspartner bedeuten auch mehr Eigenkapital, was die Finanzierung erleichtert.
Rechtliche und finanzielle Überlegungen
Bevor Sie beginnen, klären Sie wichtige Fragen zu rechtlichen und finanziellen Aspekten:
- Informieren Sie sich über notwendige Genehmigungen oder Lizenzen sowie rechtliche Rahmenbedingungen für Ihre Tätigkeit. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag hinsichtlich eventueller Regelungen zu einem Nebenerwerb.
- Erstellen Sie einen Finanzierungsplan für notwendige Investitionen und prüfen Sie mögliche Förderprogramme. Errechnen Sie Ihren Kapitalbedarf und planen Sie dessen Finanzierung.
- Planen Sie, wie Sie Ihre Zeit zwischen Hauptberuf und Nebentätigkeit aufteilen, um eine gute Work-Life-Balance zu gewährleisten.
Versicherung, Steuern und Buchführung
Inwieweit sich die selbstständige Nebentätigkeit eines Arbeitnehmers auf die gesetzliche Krankenversicherung auswirkt, hängt vom Einzelfall ab. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche Auswirkungen die Einkünfte aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit auf Ihre Beiträge haben können. Melden Sie Ihre selbstständige Tätigkeit für Versicherungszwecke an und klären Sie, ob eine Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll oder sogar notwendig ist. Prüfen Sie auch, ob Ihre Tätigkeit eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung erfordert.
Nebenerwerbsunternehmer müssen neben ihren Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit auch die Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Tätigkeit versteuern. Die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG kann für Unternehmen mit geringem Umsatz eine Vereinfachung darstellen. Informieren Sie sich beim Finanzamt über Ihre steuerlichen Pflichten und melden Sie Ihre selbstständige Tätigkeit an, um eine Steuernummer zu erhalten. Klären Sie, ob Sie eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausüben, und wählen Sie eine passende Rechtsform sowie einen Unternehmensnamen.
Denken Sie daran, dass Sie eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Ordnungs-/Gewerbeamt durchführen müssen, sofern keine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird. Zeigen Sie Ihre Tätigkeit bei der Berufsgenossenschaft an und versichern Sie sich gegebenenfalls zusätzlich. Richten Sie ein Geschäftskonto ein und führen Sie, falls Sie Arbeitnehmer beschäftigen, Lohnkonten und beantragen Sie eine Betriebsnummer beim Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit.
Für die Buchführung im Nebenerwerb reicht in der Regel die vereinfachte Methode der Gewinnermittlung, die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Diese Methode dürfen Sie betreiben, wenn Ihr Jahresumsatz unter 600.000 Euro und der Jahresgewinn unter 60.000 Euro liegt. Sammeln Sie sämtliche Belege von Ausgaben und achten Sie darauf, dass die Umsatzsteuer separat ausgewiesen ist. Zu Beginn und im laufenden Geschäft sollten bare Geschäftsvorfälle täglich vollständig in ein Kassenbuch eingetragen werden. Ihr tatsächlicher Barbestand muss mit dem errechneten Bestand aus dem Kassenbuch übereinstimmen. Jeder Gewerbebetrieb ist verpflichtet, alle eingekauften Waren sowie die Roh- und Hilfsstoffe zu dokumentieren, um den Umsatzsteuerpflichten gerecht zu werden.
Unterstützung und Beratung
Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei Ihrer Planung und Gründung im Nebenerwerb zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns für weitergehende Fragen oder um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Gründen im Nebenerwerb kann eine spannende und lohnende Erfahrung sein. Mit der richtigen Planung und Unterstützung können Sie Ihre Geschäftsidee verwirklichen und erfolgreich in die Selbstständigkeit starten. Wir freuen uns darauf, Sie auf diesem Weg zu begleiten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.