Gründungszuschuss
Sie beziehen Arbeitslosengeld und möchten sich selbstständig machen? Dann kann Ihnen der Gründungszuschuss wertvolle finanzielle Unterstützung bieten. Dieser Zuschuss erleichtert den Start in die Selbstständigkeit, indem er Ihnen hilft, Ihren Lebensunterhalt zu sichern und sich sozial abzusichern.
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Förderung
- Sie beziehen Arbeitslosengeld.
- Sie haben zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Ausnahme: Menschen mit Behinderungen im Sinne des Paragrafen 19 SGB III können einen Gründungszuschuss auch dann erhalten, wenn sie einen Anspruch von weniger als 150 Tagen oder keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Wichtig: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Förderung. Die Agentur für Arbeit muss davon überzeugt sein, dass Ihre Selbstständigkeit gute Erfolgsaussichten hat. Ihre Vermittlungsfachkraft beurteilt, ob Sie die notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse besitzen, um erfolgreich selbstständig zu sein. Dafür sind zum Beispiel Nachweise Ihrer Qualifikation und/oder Ihrer Berufserfahrung wichtig. Detaillierte Informationen zu diesem Verfahren erhalten Sie von Ihrer Vermittlungsfachkraft.
Hinweis: Vor der Bewilligung dürfen keine Gründungstätigkeiten aufgenommen oder die Gründung formell vollzogen werden.
Prüfung Ihrer Existenzgründung
Die Agentur für Arbeit kann Ihre Selbstständigkeit nur fördern, wenn eine fachkundige Stelle Ihre Geschäftsidee geprüft und bescheinigt hat, dass diese einen langfristigen Erfolg der Selbstständigkeit ermöglicht. Die IHK zu Essen ist eine solche fachkundige Stelle, die Ihre Geschäftsidee prüft und eine entsprechende Stellungnahme abgibt.
Höhe und Bezugsdauer
Phase 1
In Phase 1 erhalten Sie den Gründungszuschuss als Anschubfinanzierung für Ihre Selbstständigkeit. Dadurch sind Sie für die Sicherung Ihres Lebensunterhalts sowie für Ihre soziale Absicherung nicht auf einen unmittelbaren Erfolg Ihrer Unternehmensgründung angewiesen.
- Sie erhalten 6 Monate lang einen monatlichen Zuschuss, der sich folgendermaßen zusammensetzt: Höhe Ihres zuletzt erhaltenen Arbeitslosengelds plus zusätzlich 300 Euro zur sozialen Absicherung.
Phase 2
In Phase 2 wird die finanzielle Unterstützung verringert, ohne dass Sie vollständig auf eine Förderung verzichten müssen.
- Sie erhalten 9 Monate lang einen Zuschuss von 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung.
Wichtig: Sie müssen den Gründungszuschuss der zweiten Phase eigens beantragen und dabei nachweisen, dass Sie hauptberuflich selbstständig tätig sind. Diese Phase ist ein Übergang: Nach dieser Zeit sollen Sie Ihren Lebensunterhalt vollständig durch Ihre selbstständige Tätigkeit finanzieren können.
Gut zu wissen: Der Gründungszuschuss ist nicht einkommensteuerpflichtig.
Gründungszuschuss beantragen
Das sind die einzelnen Schritte auf Ihrem Weg zum Gründungszuschuss:
- Sie vereinbaren einen Termin für ein Beratungsgespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft – telefonisch oder online. Ihre Vermittlungsfachkraft stellt fest, dass der Gründungszuschuss für Sie infrage kommt und teilt Ihnen mit, welche Dokumente Sie zusätzlich zum Antrag benötigen. Außerdem erfahren Sie hier, ob Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen.
Agentur für Arbeit über den Gründungszuschuss - Sie holen die Stellungnahme der fachkundigen Stelle ein und bereiten alle weiteren Dokumente vor. Die IHK zu Essen ist eine solche fachkundige Stelle, die Ihre Geschäftsidee prüft und eine entsprechende Stellungnahme abgibt.
- Sie reichen den Antrag auf Gründungszuschuss Phase 1 online ein, indem Sie in Ihrem Profil den Vorgang „Gründungszuschuss Phase 1“ auswählen. Dort haben Sie die Möglichkeit, den Antrag und die weiteren Dokumente hochzuladen und einzureichen.
- Nach erfolgreicher Prüfung finden Sie den Bewilligungsbescheid in Ihrem Profil im Bereich „Bescheidablage“, sofern Sie der Online-Zustellung zugestimmt haben.
- Sie erhalten 6 Monate lang den Gründungszuschuss.
- Im Anschluss an die Phase 1 können Sie den Gründungszuschuss für die Phase 2 beantragen. In Ihrem Profil finden Sie rechtzeitig alle Informationen sowie das Antragsformular für den Gründungszuschuss Phase 2.
Wichtig: Der Bewilligungsbescheid zur Phase 1 enthält wichtige Hinweise zur Antragstellung für die Phase 2, die Sie unbedingt beachten sollten.
Beratung und Kontakt
Unser Team steht Ihnen zur Seite, um Sie umfassend zum Gründungszuschuss und den Voraussetzungen zu beraten. Wir prüfen Ihr Gründungsvorhaben sorgfältig und geben eine qualifizierte Stellungnahme ab, um sicherzustellen, dass Ihr Weg in die Selbstständigkeit erfolgreich verläuft.
Wenn Sie mehr über den Gründungszuschuss erfahren möchten oder eine Beratung zu Ihrem Gründungsvorhaben wünschen, kontaktieren Sie uns. Unser erfahrenes Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie erfolgreich in Ihre Selbstständigkeit starten können.
Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit zu begleiten!
Wenn Sie mehr über den Gründungszuschuss erfahren möchten oder eine Beratung zu Ihrem Gründungsvorhaben wünschen, kontaktieren Sie uns. Unser erfahrenes Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie erfolgreich in Ihre Selbstständigkeit starten können.
Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit zu begleiten!
Rechtliche Grundlage
Rechtliche Grundlage für den Gründungszuschuss sind die Paragrafen 93 und 94 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III).