Taxitarife und -gutachten

Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes

Taxenordnungen sowie -tarife im Bezirk der IHK zu Essen
Nebenstehend haben Sie die Möglichkeit, über entsprechende Links (Externe Links sowie Downloads) die Taxenordnungen sowie -tarife der Städte Essen, Mülheim an der Ruhr sowie  Oberhausen abrufen zu können.   

Übersicht der Taxentarif in NRW
Die nordrhein-westfälischen IHKs erstellen seit Jahren eine „Übersicht der Taxentarife der kreisfreien Städte und Kreise des Landes Nordrhein-Westfalen“. Die Übersicht wird regelmäßig von der IHK Mittlerer Niederrhein, Krefeld, aktualisiert und kann über die Homepage der IHK (siehe externen Link) abgerufen werden.

Gutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes

Nach § 13 Abs. 4 PBefG hat die Genehmigungsbehörde die Erteilung einer Taxigenehmigung zu versagen, wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen dadurch beeinträchtigt werden, dass durch die Ausübung des beantragten Verkehrs das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht wird.

Zur Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes nach § 13 Abs. 4 PBefG beauftragen die Gemeinden in der Regel Gutachter. Nachfolgend werden die für das Taxigewerbe im IHK-Bezirk bedeutsamen Gutachten widergegeben. Im rechten Downloadbereich finden Sie zwei Gutachten der Stadt Essen aus  2019/2013, ein Gutachten der Stadt Oberhausen aus dem Jahr 2020 sowie Gutachten der Stadt Mülheim an der Ruhr aus dem Jahr 2023 (Taxi-Gutachten sowie Tarifanalyse).