Verkehr

Rechtsgutachten zur Messung der Luftqualität

Seit den ersten Urteilen zu möglichen Fahrverboten für Dieselfahrzeuge wird auch über die Messung der Luftqualität diskutiert. Aufgrund der zahlreichen Nachfragen von Unternehmen bundesweit hat sich der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) entschieden, die Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs zu beauftragen, die europäischen Anforderungen zur Ortsbestimmung der Schadstoffmessung auszulegen.

Dieses Rechtsgutachten kommt im Kern zu dem Ergebnis, dass die von vielen Behörden befolgte Prämisse, die Luftqualität sei allein am Ort der höchsten Belastung zu beurteilen, über europäische Standards hinausgeht. Bei der Bewertung der ermittelten Jahresmittelwerte sei zu berücksichtigen, ob und inwieweit die Bevölkerung den Jahresmittelwerten am jeweiligen Messstandort auch tatsächlich dauerhaft ausgesetzt ist. Wir halten die Erkenntnisse des Gutachtens im Hinblick auf die Beurteilung der Grenzwertüberschreitung durch Gerichte für bedeutsam und regen an, die Ergebnisse in den laufenden Verfahren zu berücksichtigen.

Aus dem Rechtsgutachten lässt sich nicht schlussfolgern, dass in Nordrhein-Westfalen keine Grenzwertüberschreitungen vorlägen. Die teilweise noch sehr hohe Schadstoffbelastung im Jahr 2018 wäre jedoch an vielen Straßenabschnitten geringer ausgefallen, wenn der in der EU-Luftqualitätsrichtlinie festgelegte Rahmen zur Detail-Positionierung der Messstationen praxisorientiert genutzt worden wäre. Die in dem Gutachten dargelegte Konkretisierung der Rechtsbegriffe sollte aus unserer Sicht deshalb auch zur Grundlage der laufenden Überprüfung von Messstationen und der zukünftigen Luftreinhalteplanung im Land werden.

Für viele Unternehmen, ihren Mitarbeitern und Kunden stellen die drohenden Fahrverbote in Nordrhein-Westfalen eine erhebliche Belastung dar. Die korrekte Beurteilung der Schadstoffbelastung kann aus unserer Sicht dazu beitragen, durch verhältnismäßige und nachhaltige Maßnahmen die Grenzwerte einzuhalten. Deshalb setzt sich die IHK-Organisation in Nordrhein-Westfalen für zeitnahe und nachhaltige Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität ein.