Nr. 9522
Verkehr

Gewerblicher Güterkraftverkehr

Verkehr
Sprinter im Straßenverkehr © DarthArt

Eine Gemeinschaftslizenz (auch “EU-Lizenz” genannt) für grenzüberschreitende Güterkraftverkehre sowie Kabotageverkehre ist nur dann nach dem EU-Recht erforderlich, wenn derartige Beförderungen nicht von der Lizenzpflicht ausgenommen sind.