Gefahrgutbeauftragte

Gefahrgutbeauftragte

Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten

Alle Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasserfahrzeugen beteiligt sind, unterliegen der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV). Diese Unternehmen müssen, sofern kein Befreiungstatbestand gemäss GbV vorliegt, einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

Schulung und GbV-Prüfung erforderlich

Voraussetzung für die Bestellung zum Gefahrgutbeauftragten ist, dass der Gefahrgutbeauftragte Inhaber eines für den betroffenen Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweises ist.
Der Schulungsnachweis wird nach Teilnahme an einer von der Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannten Schulung und durch das Bestehen einer Prüfung von der IHK ausgestellt.

Online-Anmeldung zur Gefahrgutbeauftragten-Prüfung


Verlängerungsprüfung nach 5 Jahren erforderlich

Der Schulungsnachweis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Der Schulungsnachweis wird verlängert, wenn vor Ablauf der Geltungsdauer die Verlängerungsprüfung erfolgreich abgelegt wurde [zu den aktuellen Ausnahmen aufgrund der COVID-19 Pandemie: siehe nachfolgende Ausführungen].

Schulungsveranstalter sowie Inhalte der IHK-Prüfung

Nähere Details über die Schulungen, Prüfungen, Ausstellung des Schulungsnachweises und die Schulungsveranstalter im Bezirk der IHK zu Essen sind im Download-Bereich abrufbar.

Vorbereitung auf die IHK-Prüfung

Der Fragenfundus für die Prüfung der Gefahrgutbeauftragten (siehe Download) wird in Deutschland unter Federführung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) erarbeitet. Er ist die Basis für die Erstellung der Fragenbogen für die Gefahrgutbeauftragtenprüfung.

Der Fragenfundus berücksichtigt die einschlägigen Rechtsvorschriften in der jeweils aktuellen Fassung unmittelbar nach deren Inkraftsetzung. Die in den Prüfungsbogen übernommenen Fragen können, z. B. hinsichtlich Klasse, Gefahrgut etc., modifiziert verwendet werden.

Anerkennung von GbV-Schulungen

Derjenige, der Schulungen nach der GbV durchführen will, bedarf hierzu in Deutschland der Anerkennung durch die jeweils örtlich zuständige IHK. Zuständig für Veranstalter, die beabsichtigten, Schulungen in den Städten Essen, Mülheim an der Ruhr oder Oberhausen durchzuführen, ist die IHK zu Essen. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die Anerkennungsvoraussetzungen (siehe Ansprechpartner).