Verkehr und Logistik

Lenk- und Ruhezeiten

Für die Lenk- und Ruhezeiten ergibt sich nach Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) Folgendes:
Tägliche Lenkzeit/
Tageslenkzeit
Höchstens 9 Stunden
Erhöhung auf höchstens 10 Stunden zwei Mal in der Woche möglich
Lenkzeitunter-
brechung
Nach spätestens 4,5 Stunden mindestens 45 Minuten
Aufteilung in einen Abschnitt mit mindestens 15 gefolgt von einem Abschnitt mit mindestens 30 Minuten möglich
Tägliche Ruhezeit
Mindestens 11 Stunden oder Mindestens 3 Stunden gefolgt von 9 Stunden
Reduzierung auf mindestens 9 Stunden drei Mal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten möglich (kein Ausgleich erforderlich)
- jeweils innerhalb eines 24 Stunden Zeitraums
Mehrfahrerbetrieb: mindestens 9 Stunden innerhalb eines 30 Stunden Zeitraums
Unterbrechung der täglichen Ruhezeit Maximal zwei Mal für maximal 1 Stunde bei Fahrern/innen, die Fahrzeuge begleiten, die auf einem Fährschiff oder der Eisenbahn befördert werden.
Wöchentliche Lenkzeiten/
Wochenlenkzeit
Höchstens 56 Stunden
Lenkzeit in zwei aufeinander folgenden Wochen Höchstens 90 Stunden
Wöchentliche Ruhezeit
Mindestens 45 Stunden
Reduzierung auf mindestens 24 Stunden möglich, wenn in Vor- und Folgewoche mindestens eine Ruhezeit von 45 Stunden eingehalten wird (Ausgleich innerhalb von drei Wochen erforderlich)
- spätestens nach sechs 24 Stunden Zeiträumen
Ausnahme im AETR für Mehrfahrerbetrieb

Bitte beachten SIe:

Nach den sehr komplexen Regelungen zu den Lenk- und Ruhezeiten können - auch im Zusammenwirken mit den nationalen Arbeitszeitvorschriften - weitere Regelungen zu beachten sein.

Die obige Übersicht erhebt insofern keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keinesfalls eine Betrachtung des Einzelfalls und einer Recherche in den jeweils maßgeblichen Rechtsvorschriften.