Neues Gesetz seit dem 1. Januar 2023

Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) 

Seit 1. Januar 2023 ist das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) in Kraft getreten. Der Bundestag hat das Gesetz zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten beschlossen.  
Das Gesetz verpflichtet betroffene Unternehmen, die Einhaltung bestimmter Standards im Bereich Menschenrechte und Umwelt auch bei ihren direkten Zulieferern zu garantieren - und diese dazu zu verpflichten, bei deren Zulieferern auf die Gewährleistung dieser Standards zu achten. Die Pflichten werden damit entlang der Lieferkette weitergegeben - mit der Folge, dass auch zahlreiche KMUs betroffen sind. Seit 1. Januar 2023 sind Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in Deutschland erfasst sind (im Ausland entsandte Arbeitnehmer sind miterfasst). Seit dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern erfasst. 
Es ist zu erwarten, dass nicht nur Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe direkt betroffen sind, die Auswirkungen des Lieferkettengesetzes auf ihre unternehmerischen Abläufe spüren werden. Die Tendenz, dass größere Unternehmen Nachweise auch von ihren kleineren Vertragspartnern einfordern, was deren menschenrechtlich und umweltbezogenes verantwortungsbewusstes Handeln betrifft, gibt es seit Längerem. 

Menschenrechte und Umweltstandards gewährleisten

Das Gesetz zielt darauf ab, bestimmte Menschenrechte und Umweltstandards zu gewährleisten. Es handelt sich um international anerkannte Rechte, die in verbindlichen Verträgen festgelegt sind, z.B. Verbot der Kinderarbeit oder Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit. Um diese Rechte zu unterstützen, müssen Unternehmen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bestimmte Maßnahmen ergreifen. Es muss ein Risikomanagement eingerichtet werden, d.h. Unternehmen müssen einschätzen, welche Risiken für Menschenrechte und Umwelt mit ihren Tätigkeiten verbunden sind.  

Was wird von Unternehmen erwartet? 

Unternehmen sind dazu verpflichtet, in ihren Lieferketten die festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten mit dem Ziel, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden. Die Sorgfaltspflichten enthalten: 
  • Die Einrichtung eines Risikomanagements 
  • Die Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit 
  • Die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen (1x jährlich und anlassbezogen) 
  • Die Abgabe einer Grundsatzerklärung 
  • Die Verankerung von Präventionsmaßnahmen 
  • Das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen 
  • Die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens 
  • Die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern 
  • Die Dokumentation und Berichterstattung (fortlaufende Dokumentation und Aufbewahrung von mindestens sieben Jahren)  

Berichtspflicht

Es muss jährlich ein Bericht über die Erfüllung einer Sorgfaltspflicht im vergangenen Jahr erstattet werden. Der Bericht muss spätestens vier Monate nach dem Schluss des Geschäftsjahres auf der Internetseite des Unternehmens für einen Zeitraum von sieben Jahren kostenfrei öffentlich zugänglich gemacht werden. Der Bericht ist elektronisch über einen von der zuständigen Behörde (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bereitgestellten Zugang einzureichen. Die zuständige Behöre (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) veröffentlicht branchenübergreifende oder branchenspezifische Informationen, Hilfestellungen und Empfehlungen zur Einhaltung dieses Gesetzes. Der Bericht ist erstmals für das Jahr 2022 zu erstellen und auf der Webseite der zuständigen Behörde zu veröffentlichen. Verstoße werden teilweise mit hohen Geldbußen geahndet.  

Unterstützungsangebote zur Umsetzung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten. Es entwickelt und veröffentlicht dazu Handreichungen und beantwortet fortlaufend häufig gestellte Fragen. Die Handreichungen finden Sie hier