Ab dem 1. August 2026
Beherbergungssteuer in Mülheim
Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 16. Juli 2026 die Einführung einer Beherbergungssteuer beschlossen. Die neue Steuer gilt ab dem 1. August 2026 für entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben im Stadtgebiet.
Die Beherbergungssteuer betrifft unter anderem Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Hostels, Campingplätze und vergleichbare Unterkünfte. Die Beherbergungssteuer beträgt 5 Prozent des Bruttoübernachtungspreises. Sie wird von den Beherbergungsbetrieben gemeinsam mit dem Übernachtungspreis von den Gästen einbehalten und an die Stadt abgeführt.
Von der Steuer ausgenommen sind unter anderem Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sowie Aufenthalte im Rahmen schulischer Bildungsmaßnahmen und bestimmter nachweisbarer jugendfördernder Zwecke. Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken sowie vergleichbare Einrichtungen fallen ebenfalls nicht unter die neue Regelung.
Mehr Informationen und Kontaktmöglichkeiten unter: Beherbergungssteuer - Mülheim an der Ruhr
Mehr Informationen und Kontaktmöglichkeiten unter: Beherbergungssteuer - Mülheim an der Ruhr
