Beherbergungssteuer in Essen

Die Stadt Essen führt zum 1. August 2025 eine Beherbergungssteuer ein. Diese gilt für alle entgeltlichen Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Hostels und ähnlichen Einrichtungen – unabhängig davon, ob sie privat oder geschäftlich veranlasst sind. Ausgenommen sind u. a. Klassenfahrten.
Steuerschuldner ist der Gast, jedoch sind die Beherbergungsbetriebe verpflichtet, die Steuer zu berechnen, einzubehalten und an die Stadt abzuführen. Alle Betriebe, die am 1. Juni 2025 aktiv waren, müssen sich bis spätestens 1. September 2025 über das Serviceportal der Stadt Essen registrieren. Die Registrierung ist Voraussetzung für die ordnungsgemäße Besteuerung.
Verstöße gegen die Registrierungspflicht oder die Abgabe der Steuererklärung gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern oder weiteren Maßnahmen geahndet werden.
Quelle: Stadt Essen, Pressemitteilung vom 1. Juli 2025