Die Beherbergungssteuer in Essen ab 1. August 2025 – Registrierungspflicht für Betriebe
Beherbergungssteuer in Essen
Die Stadt Essen hat zum 1. August 2025 eine Beherbergungssteuer eingeführt. Diese gilt für alle entgeltlichen Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Hostels und ähnlichen Einrichtungen – unabhängig davon, ob sie privat oder geschäftlich veranlasst sind. Ausgenommen sind u. a. Klassenfahrten.
Steuerschuldner ist der Gast, jedoch sind die Beherbergungsbetriebe verpflichtet, die Steuer zu berechnen, einzubehalten und an die Stadt abzuführen.
Verstöße gegen die Registrierungspflicht oder die Abgabe der Steuererklärung gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern oder weiteren Maßnahmen geahndet werden.
