IHK zu Essen

Beschwerdestelle nach § 34 d Abs. 12 GewO

Meldestelle für hinweisgebende Personen nach § 34d Abs. 12 GewO

Die IHK zu Essen ist gemäß § 34d Abs. 12 GewO verpflichtet eine sog. Meldestelle für Hinweisgeber vorzuhalten.
Verbraucherbeschwerden können hierüber nicht entgegengenommen werden.
Die Meldestelle ist allein für Hinweisgeber, welche über besonderes, internes Wissen von dem betroffenen Unternehmen verfügen (sog. Whistleblower). Verbraucherbeschwerden können hierüber nicht entgegengenommen werden.
Wichtig: Für den Fall der Hinweiserteilung ist der Schutz des Hinweisgebers gewährleistet.
Über diese Meldestelle können mögliche oder tatsächliche Verstöße gemeldet werden, welche durch Versicherungsvermittler oder -berater begangen worden sind und sich auf §§ 11a, 34d GewO und die Versicherungsvermittlungsverordnung beziehen.

Was geschieht nach Eingang der Meldung?

Nach Eingang der Meldung erhält die hinweisgebende Person eine Eingangsbestätigung. Im Anschluss wird die Eröffnung des persönlichen und sachlichen Anwendungsbereiches, die Stichhaltigkeit der Meldung und die Einleitung möglicher Folgemaßnahmen geprüft.
Mögliche Folgemaßnahmen bei Eröffnung des Anwendungsbereichs sind nach pflichtgemäßem Ermessen:
  • Einholung von Auskünften zur Überprüfung der Stichhaltigkeit der Meldung, etwa bei den betroffenen Personen, Beschäftigungsgebern, Dritten oder Behörden;
  • Kontaktaufnahme mit betroffenem Beschäftigungsgeber;
  • Verweis der hinweisgebenden Person an andere zuständige Stellen;
  • Abschluss des Verfahrens aus Mangel an Beweisen oder aus anderen Gründen;
  • Abgabe des Verfahrens an eine zuständige Behörde zwecks weiterer Untersuchungen.
Nach ca. drei Monaten, in umfangreichen Fällen nach spätestens sechs Monaten, erhält die hinweisgebende Person eine Rückmeldung über geplante und bereits ergriffene Folgemaßnahmen, sofern dadurch interne Nachforschungen und Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der in der Meldung genannten Personen nicht beeinträchtigt werden. Ebenso erhält die hinweisgebende Person eine Mitteilung bei Verfahrensabschluss. Hierbei ist stets das Berufsgeheimnis nach § 11a Absatz 8 GewO zu beachten.

Wie kann die Meldung erfolgen?

1. Per Post
IHK zu Essen
Am Waldthausenpark 2
45127 Essen

2. Per E-Mail

3. Per Telefon
0201 1892 245