Gebühren

Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater
1. Erlaubnisverfahren nach § 34 f Abs. 1, 2 GewO und § 34 h Abs. 1 GewO
1.1 – im Umfang einer Kategorie
320 €
1.2 – im Umfang von zwei oder drei Kategorien
350 €
2. Erweiterung der Kategorie(n) nach Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 GewO
2.1 – innerhalb von sechs Monaten
80 €
2.2 – nach mehr als sechs Monaten
120 €
3. Sonstige Verwaltungshandlungen nach Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 GewO
25-100 €
4. Registereintragung nach § 34 f Abs. 5 GewO (Gewerbetreibender)
25 €
5. Registereintragung nach § 34 f Abs. 6 GewO (Angestellter)
10 €
6. Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige
20 €
7. Erlaubnisverfahren nach § 34 h Abs. 1 GewO bei Vorlage einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 GewO 30 €
8. Schriftliche Auskunft aus dem Register nach § 11 a Abs. 2 GewO
15 €
9. Ausstellung einer Zweitschrift
30 €

IHK zu Essen
Sparkasse Essen
IBAN: DE45 3605 0105 0000 2766 00
Swift (BIC): SPESDE3EXXX
Alternativ: Kontonummer: 276 600, BLZ 360 501 05

Die Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.