Sachkunde muss nachgewiesen werden!

Rahmenplan für die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler

Der Vermittler von Finanzanlagen hat zukünftig seine Sachkunde nachzuweisen. Dafür muss er - soweit er nicht einen gleichgestellten Abschluss nachweisen kann - eine Prüfung als „Geprüfter Finanzanlagenfachmann IHK/Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK“ erfolgreich absolvieren. Dies gilt auch für die Beschäftigten eines Gewerbetreibenden, die direkt bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken. Für die Durchführung der Sachkundeprüfung sind die Industrie- und Handelskammern zuständig.
Die Sachkundeprüfung soll dazu beitragen, ein klares Anforderungsprofil für den künftigen Vermittler und Berater zu definieren. Zu ihren Kompetenzen gehören:
• Sach- und Fachkompetenz
• Kundenorientierte Beratungsqualität
• Lernbereitschaft und Anpassungsfähigkeit an geänderte Rahmenbedingungen
• Bereitschaft zum eigenverantwortlichen Handeln
Näheres zur Sachkundeprüfung ist in §§ 1 bis 3 sowie den Anlagen 1 und 2 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) geregelt. In Abschnitt 1 der FinVermV werden unter Bezugnahme auf Anlage 1 die Anforderungen der Sachkundeprüfung dargelegt.
Der Rahmenplan soll Prüflingen, Prüfern und Ausbildern als "Navigationssystem" dienen, um verbindlich ermitteln zu können, welche Lerninhalte zugrunde gelegt und in den beiden Prüfungsteilen beherrscht werden müssen.
Der Rahmenplan (rechts unter "Weitere Informationen" hinterlegt) ist auf dem Bearbeitungsstand vom 1. August 2015.
Einzelheiten zu den Terminen, zur Anmeldung, zur Dauer und Anzahl der Aufgaben sowie zum Prüfungsablauf erfahren Sie hier:
Kundencenter IHK Düsseldorf
Tel.: 0211 3557-0
E-Mail: 
kundencenter@duesseldorf.ihk.de