To Dos für den Handel
Wichtige gesetzliche Anforderungen für Händler: Als Händler stehen Sie in der Verantwortung, aktuelle gesetzliche Vorgaben fristgerecht umzusetzen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über drei wichtige Pflichten, die für Ihr Geschäft relevant sein können:
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Händler zur barrierefreien Gestaltung ihrer Produkte und Dienstleistungen. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen und physischen Angeboten zu ermöglichen. Das betrifft unter anderem Webseiten, elektronische Geräte und Kassensysteme. Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihre Produkte und digitalen Angebote den Anforderungen entsprechen – insbesondere im Onlinehandel oder beim Einsatz von Selbstbedienungsterminals.Die IHKs im Ruhrgebiet bieten zu diesem Thema auch kostenlose Webinare an: Handelsimpulse Webinare - IHKs im Ruhrgebiet.Registrierkassenpflicht – Umsetzungsfrist bis 30.06.2025
Die Verpflichtung zur Nutzung einer manipulationssicheren elektronischen Registrierkasse mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) betrifft alle Händler, die Bargeschäfte tätigen. Ziel ist es, steuerlich relevante Daten fälschungssicher aufzuzeichnen. Die Kasse muss mit dem Finanzamt über das Portal “Mein ELSTER” registriert werden.Meldung an das Gewerbeamt beim Verkauf von Gegenständen mit Lebensmittelkontakt
Wenn Sie Produkte verkaufen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, sind Sie verpflichtet, dies dem zuständigen Gewerbeamt zu melden. Weitere Informationen finden Sie unter: BMEL - Homepage - Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB).