EU-Richtlinie
Right to Repair - Recht auf Reparatur
Am 25. Juni 2026 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie „Recht auf Reparatur“ beschlossen. Ziel ist es, die Reparatur von Produkten zu fördern und ihre Nutzungsdauer zu verlängern.
Künftig sind Hersteller bestimmter Haushaltsgroßgeräte und Elektrogeräte („weiße Ware“), für die bereits EU-Vorgaben zur Reparierbarkeit gelten, verpflichtet, ihre Produkte auf Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb einer angemessenen Frist und entweder kostenlos oder gegen ein angemessenes Entgelt zu reparieren. Hat der Hersteller seinen Sitz außerhalb der EU, gehen diese Pflichten auf den Bevollmächtigten oder Importeur über. Gibt es keinen Importeur, muss der Händler diese Verpflichtungen übernehmen.
Auch das Gewährleistungsrecht wird angepasst: Die Reparierbarkeit eines Produkts gehört künftig zu den Eigenschaften, die Verbraucher üblicherweise erwarten dürfen. Ist ein Produkt nicht reparierbar, kann dies einen Sachmangel darstellen und Gewährleistungsansprüche auslösen.
Während die EU-Richtlinie diese Regelung nur für Verträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) vorsieht, geht das deutsche Gesetz darüber hinaus. Die Reparierbarkeit kann künftig auch bei Kaufverträgen zwischen Unternehmen (B2B) oder zwischen Privatpersonen (C2C) als Beschaffenheitsmerkmal gelten. Um hierfür Rechtssicherheit zu schaffen, wurde gleichzeitig klargestellt, dass diese Eigenschaft im B2B- und C2C-Bereich vertraglich ausgeschlossen werden kann.
Neu ist außerdem: Entscheidet sich ein Verbraucher im Rahmen der Gewährleistung für eine Reparatur statt für eine Ersatzlieferung, verlängert sich die Gewährleistungsfrist einmalig um zwölf Monate.
Die neuen Regelungen gelten grundsätzlich ab dem 31. Juli 2026. Für Kaufverträge, die vor diesem Datum geschlossen wurden, bleibt das bisherige Recht anwendbar. Die Vorschrift, wonach die Reparierbarkeit auch bei Kaufverträgen zwischen Unternehmen als Beschaffenheitsmerkmal gilt (§ 434 Abs. 3 Satz 2 BGB), findet erst auf Verträge Anwendung, die nach dem 31. Dezember 2027 abgeschlossen werden.
