Zoll-Dienststellen
Waren, die in einen Nicht-EU-Staat geliefert oder per Post versendet werden, müssen in der Regel bei der zuständigen Zollstelle (Ausfuhrzollstelle) angemeldet werden.
Welche Zolldienststelle für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Geschäftssitz bzw. dem Verlade-/Verpackungsort der Ware ab. Die Dienststellensuche der Zollverwaltung bietet Ihnen dazu eine komfortable Suchfunktion. Neben den Kontaktdaten werden auch Öffnungszeiten und Abfertigungsbefugnisse genannt.
Welche Zolldienststelle für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Geschäftssitz bzw. dem Verlade-/Verpackungsort der Ware ab. Die Dienststellensuche der Zollverwaltung bietet Ihnen dazu eine komfortable Suchfunktion. Neben den Kontaktdaten werden auch Öffnungszeiten und Abfertigungsbefugnisse genannt.