Zahlungsverkehr Russland

Eingeschränkter Zahlungsverkehr mit Russland – Was ist zu beachten?
Durch die Sanktionen ist der Zahlungsverkehr mit Russland eingeschränkt. Die EU und weitere Staaten haben die russische Zentralbank sowie weitere Banken sanktioniert und über einen Teilausschluss vom globalen Finanzsystem SWIFT ausgeschlossen.
Russische Gegensanktionen erschweren die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen aus dem Ausland. 
Darüber hinaus bestehen u.a. Beschränkungen bei der Ausfuhr von EURO-Banknoten nach Russland.
Fraglich ist zudem die Sicherheit von Gütern während des Transport nach oder innerhalb von Russland.

SWIFT – Teilausschluss

Was ist SWIFT?
SWIFT ist die Abkürzung für "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication". Die Organisation stellt die technische Infrastruktur, damit Finanzinstitute bei Geldtransfers über Landesgrenzen hinweg sicher miteinander kommunizieren können.
Der Teilausschluss
Der Teilausschluss ausgewählter russischer Banken von SWIFT wurde von den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Kommission, Frankreichs, Deutschlands, Italiens, des Vereinigten Königreichs, Kanadas und der Vereinigten Staaten beschlossen. So werden alle russischen Banken, die bereits von der internationalen Gemeinschaft sanktioniert sind, vom globalen Finanzsystem abgeschnitten. Somit sind auch keine Zahlungen an Russland möglich, bspw. für Gasexporte. Dieser Schritt führt dazu, dass der Handel mit Russland extrem eingeschränkt wird. Bei einem SWIFT-Bann ist es sehr schwierig die Geschäfte mit Russland aufrechtzuerhalten. Teilweise können Geschäfte über westliche Banken und deren Tochtergesellschaften in Russland abgewickelt werden. Hier gilt es, sich als Unternehmer gründlich zu informieren.

Welche Banken sind ausgeschlossen?

Die EU schließt verschiedene Banken von SWIFT aus. Dies geht Art. 5h iVm Anhang XIV der EU-VO 833/2014 hervor:
  • Bank Otkritie
  • Novikombank
  • Promsvyazbank
  • Rossiya Bank
  • Sovcombank
  • Vnesheconombank (VEB)
  • VTB Bank
  • Sberbank
  • Credit Bank of Moscow
  • Rosselkhozbank
Die vom Ausschluss betroffenen Banken sind vom globalen Finanzsystem abgeschnitten. Die gilt sowohl für Zahlungen nach Russland als auch von Russland aus in andere Länder.
Darüber hinaus haben die seit 2014 bestehenden Finanzsanktionen weiterhin Bestand.
Schwierigkeiten im Zahlungsverkehr
Deutsche Banken prüfen derzeit jede einzelne Transaktion nach Russland, sodass viele Transaktionen verzögert oder abgelehnt werden.
Dies betrifft auch Zahlungen über nicht sanktionierte Banken. In Russland haben Unternehmen bereits begonnen, zu nicht-sanktionierten russischen Banken sowie zu Banken im Ausland, unter anderem in China und Kasachstan, zu wechseln. Die gegen Russland verhängten Sanktionen sind jedoch auch bei Zahlungen in ein nicht sanktioniertes  Drittland zwingend einzuhalten! Auch nationale Bestimmungen zum Zahlungsverkehr sowie buchhalterische Regeln sind zu beachten. 

Alternative “Bargeld”?

Die Sanktionsvorschriften umfassen auch den Transfer von Bargeld. Es ist verboten, auf Euro lautende Banknoten oder andere Banknoten von EU-Ländern an Russland oder an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland – einschließlich der Regierung und der Zentralbank Russlands – oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen. 
Das Verbot gilt nicht für Euro-Banknoten
  • für den persönlichen Gebrauch natürlicher Personen, die nach Russland reisen oder von deren mitreisenden unmittelbaren Familienangehörigen
  • für amtliche Tätigkeiten diplomatischer Missionen, konsularischer Vertretungen oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen. 
Der Eigenbedarf und seine Höhe sind an der EU-Außengrenze plausibel nachzuweisen. Die EU-Beschränkungen sehen zwar keinen Höchstbetrag vor, jedoch zeigt sich in der Praxis, dass die akzeptierten Summen an verschiedenen EU-Zollämtern zwischen 60 und 300 EUR variieren. 

FAQ und Hotline der Bundesbank

Die Bundesbank hat für die EU-Finanzsanktionen eine Sammlung häufig gestellter Fragen und Antworten auf ihrer Webseite veröffentlicht sowie im Servicezentrum Finanzsanktionen eine Hotline eingerichtet: 089 2889 3800