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Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
- EU Zollreform in Kraft getreten
- Update: Schutzmaßnahmen Stahl - die EU ändert die Maßnahmen
- Zoll-EORI-Nummer – elektronische Datenverwaltung Pflicht
- Verlängerung der Allgemeinen Genehmigung (AGG) Nr. 48
- Atlas Ausfuhr: Nachrichtenverkehr mit Frankreich: Ausfuhren in Richtung UK mit Ausgangszollstelle in Calais
- Freihandelsabkommen zwischen Kosovo und EFTA tritt in Kraft
- Indien: Vorteile der Sonderwirtschaftszonen
- Zollregularien für Waren aus israelischen Siedlungen
- Zoll-Informationen zu CBAM
- Zoll-Informationen zu CERTEX
- EU-Antidumpingmaßnahmen – Sonderzölle bei der Einfuhr
EU Zollreform in Kraft getreten
Die EU-Zollreform ist in Kraft getreten und markiert den Beginn eines besseren und einfacheren Zollsystems. Im Mittelpunkt der Reform stehen ein modernisierter Zollkodex der Union (UZK) und die Einrichtung der EU-Zollbehörde (EUCA). Die Umsetzung wird schrittweise erfolgen, wobei die Mitgliedstaaten 12 Monate Zeit haben, um die neuen Vorschriften vollständig umzusetzen. Die EU-Zollbehörde wird voraussichtlich 2027 ihre Tätigkeit aufnehmen, während die EU-Zolldatenplattform ab dem 1. Juli 2028 für Sendungen im elektronischen Handel verbindlich sein wird. Die neue Bearbeitungsgebühr wird voraussichtlich ab November dieses Jahres gelten.
Quelle: Europäische Kommission
EU-Zollreform: eine neue Ära für den Zoll in Europa und
Amtsblatt
Quelle: Europäische Kommission
EU-Zollreform: eine neue Ära für den Zoll in Europa und
Amtsblatt
Update: Schutzmaßnahmen Stahl - die EU ändert die Maßnahmen
Angaben zu Schmelz- und Gießland sind ab 1. Oktober 2026 verpflichtend. Die EU-Kommission hat die Codierungen für die Zollanmeldung bekannt gegeben.
Quelle: Germany Trade and Invest
Schutzmaßnahmen Stahl - die EU ändert die Maßnahmen
Quelle: Germany Trade and Invest
Schutzmaßnahmen Stahl - die EU ändert die Maßnahmen
Zoll-EORI-Nummer – elektronische Datenverwaltung Pflicht
Zur Erinnerung: Ab dem 1. Oktober 2026 kann die EORI-Nummer-Verwaltung nur noch elektronisch über das Zoll-Portal erfolgen.
Quelle: Zoll
Beantragung einer EORI-Nummer - Beantragung einer EORI-Nummer und Änderung der Beteiligtendaten
Quelle: Zoll
Beantragung einer EORI-Nummer - Beantragung einer EORI-Nummer und Änderung der Beteiligtendaten
Verlängerung der Allgemeinen Genehmigung (AGG) Nr. 48
Mit Bekanntgabe vom 10. September 2026 wurde die AGG Nr. 48 verlängert. Sie ist nunmehr zeitlich befristet bis zum 15. September 2027 gültig. Die AGG Nr. 48 wurde im März 2026 eingeführt und gilt für die Ausfuhr oder Verbringung mit anschließender Ausfuhr von Gütern zur Verwendung zur Luftverteidigung und zur Marineverteidigung (einschließlich Maßnahmen zum Schutz vor oder Beseitigung von Seeminen) nach Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate sowie die Ukraine, soweit alle Voraussetzungen der AGG Nr. 48 vorliegen.
Quelle: BMWE
Bundesregierung vereinfacht Ausfuhr von bestimmten Rüstungsgütern an Golfstaaten und Ukraine
BAFA - Allgemeine Genehmigungen
Quelle: BMWE
Bundesregierung vereinfacht Ausfuhr von bestimmten Rüstungsgütern an Golfstaaten und Ukraine
BAFA - Allgemeine Genehmigungen
Atlas Ausfuhr: Nachrichtenverkehr mit Frankreich: Ausfuhren in Richtung UK mit Ausgangszollstelle in Calais
Für deutsche Ausfuhrvorgänge unterbleibt teilweise weiterhin die Übermittlung der Ausgangsbestätigungen aus Frankreich (vgl. ATLAS-Info 0786/25 vom 16.05.2025). Folglich kann ein Ausgangsvermerk (Nachricht „Mitteilung zur Ausfuhr“ (E_EXP_NOT)) von der Ausfuhrzollstelle erst nach alternativer Erledigung des Ausfuhrvorgangs im Rahmen des Nachforschungsverfahrens gemäß Kapitel 4.9.5 Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS an den Teilnehmer übermittelt werden. Ein nicht unerheblicher Anteil ausbleibender Ausgangsbestätigungen betrifft den Ausgang über Calais mit dem Bestimmungsland Vereinigtes Königreich (GB).
Freihandelsabkommen zwischen Kosovo und EFTA tritt in Kraft
Das Freihandelsabkommen zwischen Kosovo und den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) trat am 1. September 2026 schrittweise in Kraft. Zunächst gilt das Abkommen für Island, Kosovo und Norwegen. Für Liechtenstein und die Schweiz tritt es zum 1. Oktober 2026 in Kraft.
Indien: Vorteile der Sonderwirtschaftszonen
Die Begünstigungen für Exportzonen sind im Außenhandelsregime festgeschrieben. Demnach können exportorientierte Industrieunternehmen bei den zuständigen Ministerien und Behörden den Status einer entsprechenden Zone beantragen.
Quelle: Germany Trade and Invest
Freie Wirtschaftszonen Indien
Quelle: Germany Trade and Invest
Freie Wirtschaftszonen Indien
Zollregularien für Waren aus israelischen Siedlungen
Bei Waren aus israelischen Siedlungen in der Westbank, Ostjerusalem und auf den Golanhöhen sollten Unternehmen die besonderen EU-Vorgaben zur Ursprungskennzeichnung beachten.
Quelle: Germany Trade and Invest
Zollregularien für Waren aus israelischen Siedlungen
Quelle: Germany Trade and Invest
Zollregularien für Waren aus israelischen Siedlungen
Zoll-Informationen zu CBAM
Der Zoll informiert in der ATLAS-Teilnehmerinformation 0999/26 über Änderungen bei der Kodierung bei Einfuhren zum „Antrag auf Zuerkennung des Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders“.
Quelle: Zoll
ATLAS-Info 0999/26
Quelle: Zoll
ATLAS-Info 0999/26
Zoll-Informationen zu CERTEX
Der Zoll informiert in der ATLAS-Informationen 1001/26 über die Zollabwicklung „ATLAS-CERTEX“ in Bezug auf F-Gas/ODS-Dokumente bei der Einfuhr.
Quelle: Zoll
Zoll online - Teilnehmerinformationen
Quelle: Zoll
Zoll online - Teilnehmerinformationen
EU-Antidumpingmaßnahmen – Sonderzölle bei der Einfuhr
Für die nachstehend aufgeführten Waren aus den angegebenen Ländern erhebt die EU bei der Einfuhr Zusatz-Zölle. Die Verordnungen (EU-VO) sind einsehbar in den EU-Amtsblättern C bzw. L.
- C/2026/4814 - Citronensäure/Volksrepublik China
- C/2026/4830 - kaltgewalzte Flacherzeugnisse aus nicht rostendem Stahl in Tafeln oder Rollen (Coils)/Volksrepublik China, Taiwan
- C/2026/4857 - kaltgewalzte Flacherzeugnisse aus nicht rostendem Stahl in Tafeln oder Rollen (Coils)/Volksrepublik China, Indonesien
- C/2026/4913 - Acetylsalicylsäure mit Ursprung in der Volksrepublik China
- C/2026/4914 - bestimmte Kabel und Seile aus Stahldraht, Indien, Thailand, Türkei
- C/2026/4924 - bestimmte Celluloseethern, Volksrepublik China, Republik Korea
- C/2026/90068 - Schraub- und Steckregale aus Stahl/Volksrepublik China
- EU-Verordnung 2026/90726 - offenmaschige Gewebe aus Glasfasern/Volksrepublik China, Kosovo, Moldau, Nordmazedonien, Serbien
- EU-Verordnung 2026/2022 - Betonstahlmatten/Volksrepublik China, Türkei
- EU-Verordnung 2026/2023 - Schraub- und Steckregale aus Stahl/Volksrepublik China
- EU-Verordnung 2026/2049 - elektrische Primärelemene und Primärbatterien aus alkalischem Mangandioxid/Volksrepublik China
- EU-Verordnung 2026/2064 - Titandioxid/Volksrepublik China
- EU-Verordnung 2026/2088 - Alkylphosphonsäure und ihre Natriumsalze/Volksrepublik China
- EU-Verordnung 2026/2089 - Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl/Volksrepublik China
Kontakt
Andrea Henning
