Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
- Update - Reziproke Zölle auf Einfuhren weltweit
- EU-Schutzmaßnahmen für Ferrolegierungen
- Russland: 19. Sanktionspaket
- Zoll Einfuhr – TARIC/EZT Einfuhrmaßnahmen im Bereich Pflanzengesundheit
- Verpflichtung zur Abgabe einer Voranmeldung für Durchgangsprozesse in Österreich
- Regionales Übereinkommen - Pan-Europa-Mittelmeer
- Zollanmeldung – aktuelles Handbuch der Genehmigungscodierungen
- Zoll-Warennummern: Kombinierte Nomenklatur - Neue Version 2026
- EU-Antidumpingmaßnahmen – Sonderzölle bei der Einfuhr
Update - Reziproke Zölle auf Einfuhren weltweit
Bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse unterliegen nicht mehr den reziproken Zöllen. Annex II der E.O. 14257 sowie Annex "Potential Tariff Adjustments for Aligned Partners" wurden aktualisiert.
https://www.gtai.de/de/trade/usa/zoll/usa-zusatzzoelle-1886254
Quelle: GTAI
https://www.gtai.de/de/trade/usa/zoll/usa-zusatzzoelle-1886254
Quelle: GTAI
EU-Schutzmaßnahmen für Ferrolegierungen
Am 18. November 2025 hat die EU-Kommission endgültige Schutzmaßnahmen für die Einfuhr bestimmter Ferrolegierungen in die Europäische Union beschlossen. Die Maßnahmen beinhalten länderspezifische Zollkontingente (TRQ) für jede Art von Ferrolegierung. So wird die Menge der Einfuhren begrenzt, die zollfrei in die EU eingeführt werden. Mit dieser Entscheidung wird ein elf Monate dauerndes Rechtsverfahren und eine Untersuchung abgeschlossen. Der Beschluss über die Einführung endgültiger Maßnahmen folgte auf eine im Dezember 2024 eingeleitete Untersuchung, die zu dem Schluss kam, dass ein Zustrom dieser Einfuhren in die EU die Ferrolegierungsindustrie in der EU erheblich schädigt. Die Maßnahmen werden für einen Zeitraum von drei Jahren in Kraft sein. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_25_2698
Quelle: IHK-Welt
Quelle: IHK-Welt
Russland: 19. Sanktionspaket
Die EU weitet ihr Exportverbot aus: Künftig sind auch elektronische Komponenten, Zieloptiken, bestimmte Chemikalien, Metalle und Legierungen für militärische Zwecke betroffen. Weitere Güter wie Salze, Erze, Gummiartikel, Reifen und Baumaterialien unterliegen strengeren Exportbeschränkungen. Zudem wird der Handel mit acyclischen Kohlenwasserstoffen verboten, da sie bedeutende Einnahmen für Russland generieren. Zusätzlich wird Russlands größter Goldproduzent sanktioniert, um weitere Einnahmequellen zu blockieren. Das 19. Sanktionspaket wurde bereits im September von der EU-Kommission vorgestellt, konnte wegen Einwänden einzelner Mitgliedstaaten – vor allem der Slowakei und zeitweise Ungarns (Bedenken am LNG-Verbot) – jedoch erst nach Aufhebung des slowakischen Vetos formal beschlossen werden.
https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2025/10/23/19th-package-of-sanctions-against-russia-eu-targets-russian-energy-third-country-banks-and-crypto-providers/
Quelle: IHK-Welt
https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2025/10/23/19th-package-of-sanctions-against-russia-eu-targets-russian-energy-third-country-banks-and-crypto-providers/
Quelle: IHK-Welt
Zoll Einfuhr – TARIC/EZT Einfuhrmaßnahmen im Bereich Pflanzengesundheit
Die EU-Kommission hat zum 29. Oktober 2025 die neue Maßnahmeart 415 (Amtliche Kontrolle – Pflanzen) im TARIC und damit auch im EZT abgebildet. Die Maßnahme umfasst dabei die im Anhang XI Teil A der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 gelisteten Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände mit den entsprechenden Ursprungs- oder Versanddrittländern, die gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/625 i.V. m. Artikel 72 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 der Grenzkontrollstellenpflicht und damit GGED-PP Pflicht (Codierung C085) unterliegen. Die neue TARIC-Maßnahmeart 415 erfordert dabei die Anmeldung eines Zusatzcodes, der zur Differenzierung der jeweiligen Ware gemäß Spalte 1 des Anhang XI Teil A DVO dient.
https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/Links-fuer-Inhaltseiten/Fachthemen/Zoelle/Atlas/2025/info_0863_25.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Quelle: IHK-Welt
https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/Links-fuer-Inhaltseiten/Fachthemen/Zoelle/Atlas/2025/info_0863_25.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Quelle: IHK-Welt
Verpflichtung zur Abgabe einer Voranmeldung für Durchgangsprozesse in Österreich
Die österreichische Zollverwaltung hat sich zu einer verpflichtenden Abgabe einer elektronischen Voranmeldung für die Durchgangszollstelle ab dem Beginn des Kalenderjahrs 2026 entschieden. Dies bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2026 für alle NCTS-Vorgänge, bei welchen die Durchgangszollstelle in Österreich liegt, verpflichtend elektronische Voranmeldungen hinsichtlich des Durchgangs über die IT-Applikation "Smart Border Austria" (derzeitiger Titel: Zoll Korridorverkehr Vorarlberg) vor dem Eintreffen bei der Durchgangszollstelle abzugeben sind. Im Falle des Nichtbefolgens dieser Bestimmung wird das Beförderungsmittel von der Durchgangszollstelle zurückgewiesen.
Quelle: zoll.de
Quelle: zoll.de
Regionales Übereinkommen - Pan-Europa-Mittelmeer
Die Europäische Union hat im Amtsblatt (EU) C/2025/6212 die Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungs-regeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommen veröffentlicht. Diese Mitteilung tritt an die Stelle der im Amtsblatt veröffentlichten Mitteilung (EU) C/2025/5098 vom 17. September 2025.
Neue Matrix: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:C_202506212
Neue Matrix: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:C_202506212
Zollanmeldung – aktuelles Handbuch der Genehmigungscodierungen
Der Zoll hat das "Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung" aktualisiert.
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS-Publikationen/Merkblaetter/merkblaetter_node.html
Quelle: zoll.de
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS-Publikationen/Merkblaetter/merkblaetter_node.html
Quelle: zoll.de
Zoll-Warennummern: Kombinierte Nomenklatur - Neue Version 2026
Die EU hat die ab 1. Januar 2026 gültige neue Kombinierten Nomenklatur veröffentlicht - Zoll-Warennummern. Diese Nummern sind Basis zum Beispiel für die Ausfuhr-Zollanmeldungen oder die Einfuhrzollabgaben – Verordnung (EU) 2025/1926. Das so genannte „Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026" ist auf der Seite des statistischen Bundesamtes einsehbar. https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/_inhalt.html#652594
Eine Gegenüberstellung der Änderungen 2025 zu 2026 ist hier einsehbar https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/Aussenhandel/Downloads/wa-gegenueberstellung-2026-2025.html?nn=205976
Quelle: EU-Amtsblatt/Stat. Bundesamt
Eine Gegenüberstellung der Änderungen 2025 zu 2026 ist hier einsehbar https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/Aussenhandel/Downloads/wa-gegenueberstellung-2026-2025.html?nn=205976
Quelle: EU-Amtsblatt/Stat. Bundesamt
EU-Antidumpingmaßnahmen – Sonderzölle bei der Einfuhr
Für die nachstehend aufgeführten Waren aus den angegebenen Ländern erhebt die EU bei der Einfuhr Zusatz-Zölle. Die Verordnungen (EU-VO) sind einsehbar in den EU-Amtsblättern C bzw. L.
- C/2025/5902 - Biodiesel/USA
- C/2025/5909 - Biodiesel/USA
- C/2025/5911 - leichtgewichtiges Thermopapier/Volksrepublik China
- C/2025/5924 - neue Luftreifen aus Kautschuk von der für Personenkraftwaren, Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art mit einer Tragfähigkeitskennzahl von 121 oder weniger/Volksrepublik China
- EU-Verordnung 2025/2219 - Weichholzsperrholz/Brasilien
- EU-Verordnung 2025/2216 - Trichlorisocyanursäure/Volksrepublik China
- EU-Verordnung 2025/2287 - Adipinsäure/Volksrepublik China
- EU-Verordnung 2025/2314 - Phosphorigsäure/Volksrepublik China
- C/2025/6235 - Rasenmähroboter/Volksrepublik China
- EU-Verordnung 2025/2320 - Mononatriumglutamat/Volksrepublik China
- EU-Verordnung 2025/2333 - Hartholzsperrholz/Volksrepublik China
Kontakt
Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen
Am Waldthausenpark 2
45127 Essen
Postadresse: 45117 Essen
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Fon: 0201 / 1892 - 0
Fax: 0201 / 1892 - 172
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