Wirtschaft International 09/2026
Nr. 6703484
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Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

EU-Mexiko-Abkommen: Änderungen ab November 2026
Das Abkommen zwischen der EU und Mexiko wurde aktualisiert. Im Zollbereich ergeben sich ab November 2026 u. a. folgende Änderungen:
  • „Präferenz-Ursprungsregeln“: Das Abkommen enthält großzügigere warenspezifische Ursprungsregeln. Exemplarisch sei das Kapitel 84 genannt. Waren aus diesem Kapitel müssen gemäß dem modernisierten Abkommen alternativ entweder den Positionswechsel oder eine großzügige Wertschöpfungsregel (meist 50 Prozent-Regel) erfüllen. Details
  • „Präferenznachweis“: Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 und damit die einzelfallbezogene Prüfung der Präferenz durch das Zollamt des Abgangslands wird vollständig abgeschafft. Statt dessen gilt als alleiniger Präferenznachweis die Ursprungserklärung auf der Rechnung, ab einem Wert von 6.000 Euro auszustellen von einem Registrierten Exporteur (REX). Unternehmen mit Exporten nach Mexiko, die noch nicht als REX registriert sind, sollten sich jetzt beim Zoll registrieren, um rechtzeitig vor Inkrafttreten der Änderung eine REX-Nummer zu erhalten.
    Antragsverfahren

Kanada: Import von Aluminiumprodukten ab Oktober 2026

Beim Import von Aluminiumprodukten müssen Importeure ab dem 1. Oktober 2026 in der integrierten Einfuhranmeldung (Integrated Import Declaration – IID) Folgendes angeben: Land der größten Schmelze und, wenn zutreffend, das Land der zweitgrößten Schmelze sowie das Land des letzten Gussvorgangs. Ohne diese Angaben ist ein Import nicht möglich.
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Kanada führt Zusatzzölle auf Holzmöbelimporte ein

gtai - Seit dem 31. Juli 2026 werden bestimmte nach Kanada eingeführte Holzschränke, aus Holz gefertigte Waschbecken sowie Unterbaugruppen von Schränken mit einem Zusatzzoll von 25  % des Zollwerts belegt. Diese Maßnahme gilt vorerst für einen Zeitraum von 200 Tagen.
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US-Zölle für Waren aus Kanada - Update

gtai - Die USA haben bestimmte kanadische Produkte mit Wirkung zum 22. August 2026 mit weiteren Zöllen belegt. In den Anhängen gelistete Waren (u. a. alkoholische Getränke und Milchprodukte), die am oder nachdem 22. August 2026 zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen den zusätzlichen Einfuhrzöllen in Höhe von 50 Prozent.

Indonesien plant Vorversandkontrollen für Halalprodukte

gtai - Ohne Konformitätsbericht soll die Einfuhranmeldung für zahlreiche Waren künftig nicht mehr möglich sein. Stellungnahmen zum WTO-Entwurf sind bis 28. September 2026 möglich. Erfasst werden unter anderem Lebensmittel, Getränke, Arzneimittel, Kosmetika, chemische und biologische Erzeugnisse, Produkte der Gentechnik sowie weitere Konsumgüter. Die Vorgaben gelten zudem für Dienstleistungen entlang der Lieferkette. Dazu zählen Schlachtung, Verarbeitung, Lagerung, Verpackung, Vertrieb, Verkauf und Bereitstellung von Produkten.
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Zoll-Anmeldungen: Codierungen von Ausfuhrgenehmigungen

Das aktuelle "Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung" wurde vom Zoll veröffentlicht.
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Zollkontingente: Vorlagezeitpunkt von Unterlagen im Windhundverfahren

Für die Gewährung eines Zollkontingents im Windhundverfahren müssen alle erforderlichen Unterlagen im Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung vorgelegt werden. Die Vorlagepflichten zu Unterlagen sind in der Verfahrensanweisung ATLAS geregelt. In Abschnitt 3.1.2, insbesondere Absatz (5), wird die Vorlage von Unterlagen im Rahmen der Teilnehmereingabe geregelt. Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus der jeweiligen EU-Verordnung und sind auch im EZT-Online, entweder in den „Bedingungen“ oder über die Verlinkung „Präferenzpapier“ in der Spalte „weitere Informationen, abgebildet.
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Neue Produktkodierungen bei der Einfuhr ab November 2026

Mit der ATLAS-Teilnehmerinformation 0984/26 wurden die zusätzlichen Kodierungen zu ATLAS-Einfuhr veröffentlicht, die ab dem 1. November 2026 für jede Warenposition, die im Fernverkauf importiert werden, zu verwenden sind bei der ATLAS-Zollbehandlung und ATLAS-IMPOST.
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Vereinigtes Königreich: UK schafft 2028 Zollfreigrenze für Kleinsendungen ab

Die britische Regierung plant die Abschaffung der bisherigen Zollfreigrenze für Sendungen mit einem Warenwert von bis zu 135 GBP. Die neuen Regelungen sollen spätestens ab Oktober 2028 in Kraft treten. Unternehmen, die Waren nach Großbritannien liefern, sollten die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen. Erste Informationen hierzu hat die britische Regierung veröffentlicht. Zusätzlich plant die Regierung eine Verschärfung der Einfuhrkontrollen, um die Überwachung von Warenströmen zu verbessern und die Einhaltung geltender Vorschriften sicherzustellen.

EU-Antidumpingmaßnahmen – Sonderzölle bei der Einfuhr

Für die nachstehend aufgeführten Waren aus den angegebenen Ländern erhebt die EU bei der Einfuhr Zusatz Zölle. Die Verordnungen (EU-VO) sind einsehbar in den EU-Amtsblättern C bzw. L.
Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen
Am Waldthausenpark 2
45127 Essen
Postadresse: 45117 Essen
Fon: 0201 / 1892 - 0
Fax: 0201 / 1892 - 172

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