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Allgemeine Infos/EU-News
- A1-Bescheinigung: Reform im Europäischen Sozialversicherungssystem
- EU und CPTPP: Starke Allianz gegen Protektionismus schmieden
- EU-Konsultation: Verbringung von Abfällen in Nicht-OECD-Länder
- EU: Anerkennung von Qualifikationen und Entsendung wird einfacher und schneller
- Ihre Ideen für 2028: Maßnahmen der Exportinitiative Energie mitgestalten
- EU-Fahrerqualifikation (BKrFQG) – Prüfung jetzt auch in Fremdsprachen
A1-Bescheinigung: Reform im Europäischen Sozialversicherungssystem
Die EU plant umfangreiche Änderungen bei der A1-Bescheinigung. Kurze Geschäftsreisen sollen künftig teilweise ohne den sozialversicherungsrechtlichen Nachweis möglich sein. Für Unternehmen besonders relevant sind die geplante Vorabbeantragung der A1-Bescheinigung, die vorgesehenen Ausnahmen für bestimmte Kurzzeittätigkeiten sowie die Sonderregelungen für die Bauwirtschaft. Die Verordnung tritt am ersten Tag des Monats nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Bis dahin gilt die bisherige Vorgehensweise.
Reform im Europäischen Sozialversicherungssystem: Formular A1
Quelle: Germany Trade and Invest
Reform im Europäischen Sozialversicherungssystem: Formular A1
Quelle: Germany Trade and Invest
EU und CPTPP: Starke Allianz gegen Protektionismus schmieden
Die CPTPP ist ein Freihandelsabkommen zwischen zwölf Volkswirtschaften im Pazifikraum: Australien, Brunei, Chile, Japan, Kanada, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Peru, Singapur, dem Vereinigten Königreich und Vietnam. Im November 2025 vereinbarten die EU und das CPTPP in Melbourne einen Handels- und Investitionsdialog für eine engere Zusammenarbeit – ein erster konkreter Schritt hin zu einer strukturierten Partnerschaft. Die CPTPP-Region ist bereits heute der wichtigste Exportmarkt Deutschlands, noch vor den USA. Die DIHK spricht sich dafür aus, dieses Potenzial strategisch zu nutzen.
Quelle: DIHK
EU und CPTPP: Allianz gegen Protektionismus
Quelle: DIHK
EU und CPTPP: Allianz gegen Protektionismus
EU-Konsultation: Verbringung von Abfällen in Nicht-OECD-Länder
Die EU-Kommission hat eine Liste von Nicht-OECD-Ländern erstellt, die ab Mai 2027 bestimmte nicht gefährliche Abfälle aus der EU einführen dürfen. Der Entwurf der Liste richtet sich nach der Fähigkeit der Länder, solche Abfälle umweltgerecht zu entsorgen. Zu diesem Vorschlag bittet die EU-Kommission im Rahmen einer öffentlichen Konsultation bis zum 16. Oktober 2026 um Rückmeldung von interessierten Kreisen.
Quelle: Europäische Kommission
Verbringung von Abfällen in Nicht-OECD-Länder: Ihre Meinung ist gefragt - Vertretung in Deutschland
Quelle: Europäische Kommission
Verbringung von Abfällen in Nicht-OECD-Länder: Ihre Meinung ist gefragt - Vertretung in Deutschland
EU: Anerkennung von Qualifikationen und Entsendung wird einfacher und schneller
Die Europäische Kommission hat das Paket zur fairen Arbeitskräftemobilität verabschiedet, um klare soziale Rechte für alle Menschen überall in der EU zu gewährleisten, unabhängig davon, wo sie leben und arbeiten möchten. Der Europäische Sozialversicherungspass (ESSPASS) verringert den Verwaltungsaufwand und schafft mehr Rechtssicherheit für grenzüberschreitend tätige Unternehmen. Die Einhaltung der Vorschriften bei der vorübergehenden Entsendung von Personal ins Ausland wird dadurch erleichtert.
Quelle: Europäische Kommission
Fragen und Antworten zum Paket für faire Arbeitskräftemobilität
Quelle: Europäische Kommission
Fragen und Antworten zum Paket für faire Arbeitskräftemobilität
Ihre Ideen für 2028: Maßnahmen der Exportinitiative Energie mitgestalten
Welche Zielmärkte bieten besondere Chancen für deutsche Energietechnologien? Wo können Unternehmen mit passenden Maßnahmen bei der internationalen Markterschließung unterstützt werden? Die Exportinitiative Energie lädt Interessierte dazu ein, Vorschläge für die Maßnahmenplanung 2028 einzureichen. Vorschläge können bis zum 14. Oktober 2026 eingereicht werden.
Quelle: BMWE
German Energy Solutions | Ihre Ideen für 2028: Maßnahmen der Exportinitiative Energie mitgestalten
Quelle: BMWE
German Energy Solutions | Ihre Ideen für 2028: Maßnahmen der Exportinitiative Energie mitgestalten
EU-Fahrerqualifikation (BKrFQG) – Prüfung jetzt auch in Fremdsprachen
Die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation, die nur aus einem theoretischen Teil besteht, kann ab sofort neben Deutsch auch in folgenden Sprachen abgelegt werden. Albanisch, Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch. Die fachlichen Anforderungen bleiben unverändert. Insbesondere die Registrierung, Belehrung und alle Erläuterungen im Rahmen der Prüfung sind weiterhin nur in deutscher Sprache möglich. Auch die vorgeschriebene, der Prüfung vorausgehende Schulung findet weiterhin in deutscher Sprache statt.
Quelle: IHK zu Bielefeld
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Andrea Henning
