Türkei: Producer-, Exporter-Certificate

Türkei: Producer/Exporter Certificate im Rahmen von Anti-Dumping-Maßnahmen
Die Türkei hat im März 2025 eine neue Bekanntmachung zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb veröffentlicht (Nr. 2025/1), die 60 Tage nach Veröffentlichung in Kraft getreten ist.
Neu ist das „Producer/Exporter Certificate“, das vorgelegt werden muss, wenn individuelle Anti-Dumping-Maßnahmen für bestimmte Hersteller oder Exporteure gelten. Es dient dem Nachweis der Identität des Herstellers bzw. Exporteurs gegenüber der türkischen Zollbehörde.
Wichtig:
Dieses Formular ist nicht identisch mit dem Exporter Registry Formular, das z. B. bei Textilien über ebirlik abgewickelt wird. Es kam in letzter Zeit vermehrt zu Verwechslungen.
Bitte prüfen Sie bei Ausfuhren in die Türkei genau, ob das neue Producer/Exporter Certificate erforderlich ist.
Weitere Informationen:
Im Formular steht nicht, dass das Dokument von einer zuständigen Behörde bestätigt werden muss und eine konsularische Legalisierung erforderlich ist. Wir empfehlen daher eine Bescheinigung, wenn nicht unbedingt nötig, zu vermeiden. Wenn eine Bescheinigung erfolgt, sollte in jedem Falle belastbare Belege des Herstellers vorliegen.