International

Abgaben für E-Commerce-Sendungen

Seit dem 01. Juli 2026 unterliegen Waren, die in kleinen Sendungen in die EU eingeführt werden und die einen Wert von weniger als 150 Euro haben, einem festen Zollsatz von 3 Euro.
Die Zollgebühr wird pro Artikel in einer Sendung entsprechend ihrer Tarifposition erhoben. Der Satz gilt für alle Waren, die in die EU eingeführt werden und für die Nicht-EU-Verkäufer für Mehrwertsteuerzwecke im Import One-Stop-Shop (IOSS) der EU registriert sind.
Diese Maßnahme bleibt bis zur Abschaffung der Zollbefreiungsschwelle von 150 Euro in Kraft, danach gelten die normalen Zollsätze.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite der Zollverwaltung.