International
Abgaben für E-Commerce-Sendungen
Pauschaler Zollsatz
Seit dem 01. Juli 2026 unterliegen Waren, die in kleinen Sendungen in die EU eingeführt werden und die einen Wert von weniger als 150 Euro haben, einem festen Zollsatz von 3 Euro.
Die Zollgebühr wird pro Artikel in einer Sendung entsprechend ihrer Tarifposition erhoben. Der Satz gilt für alle Waren, die in die EU eingeführt werden und für die Nicht-EU-Verkäufer für Mehrwertsteuerzwecke im Import One-Stop-Shop (IOSS) der EU registriert sind.
Diese Maßnahme bleibt bis zur Abschaffung der Zollbefreiungsschwelle von 150 Euro in Kraft, danach gelten die normalen Zollsätze.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite der Zollverwaltung.
Abfertigungspauschale (Union Handling Fee)
Ab 01. November 2026 kommt zu den oben genannten 3 EUR eine Abfertigungspauschale von 2 EUR hinzu.
Die Abfertigungspauschale entsteht grundsätzlich mit der Annahme der Zollanmeldung und ist nicht erstattungsfähig. Sie wird je Position der Zollanmeldung erhoben und sowohl in ATLAS IMPOST wie auch in der ALTAS Zollbehandlung transaktionsbezogen vorgenommen.
Der Zoll hat in seiner ATLAS-Info 1018/2026 noch einmal weitere Einzelheiten zum genauen Verfahrensablauf bei der Einfuhr mitgeteilt.
Produktkennung
Ebenfalls ab 01. November 2026 ist bei Sendungen mit einem Sachwert bis zu 150 EUR die sogenannte Produktkennung als zusätzliche Angabe in der Zollanmeldung erforderlich. Die Produktkennung unterteilt sich in
- Händler-Produktkennung, z.B. Artikelnummer der Online-Plattform
- nicht standardisierte Hersteller-Produktkennung, z.B. Modellnummer und
- standardisierte Hersteller-Produktkennung, z.B. GTIN, ISBN oder UPC.
Weitere Einzelheiten dazu enthält die ATLAS-Teilnehmerinformation 0984/2026 vom 20. August 2026.
