Nr. 3160856
Innovation und Umwelt

Chemikalien und Gefahrstoffe

Hilfestellungen der ECHA

Erzeugnislieferanten müssen der ECHA seit dem 5. Januar 2021 mitteilen, wenn darin besonders besorgniserregende Stoffe in einem Massenanteil von mehr als 0,1 Prozent enthalten sind (sogenannte SCIP-Meldepflicht). Erfahren Sie hier mehr.

Sachkundenachweis erforderlich

Die Chemikalien-Verbotsverordnung enthält Verbote und Beschränkungen für das Inverkehrbringen (inkl. Versandhandel) von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen. Um diese Stoffe in Verkehr bringen zu dürfen, müssen verschiedene Pflichten erfüllt werden.

Innovation und Umwelt

Seit dem 1 Januar 2015 gilt die sogenannte F-Gase-Verordnung. Für Tätigkeiten rund um Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen ist ab sofort eine Sachkundebescheinigung erforderlich.