PPWR
Nach Ablauf der Übergangsfrist gilt sie in allen Mitgliedstaaten unmittelbar. Sie bildet ab dem 12. August 2026 den aktualisierten Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in der EU.
Die neue europäische Verpackungsverordnung (PPWR)
Die neue europäische Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (englisch: Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) wurde am 22.01.2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht (ABl. EU L vom 22.01.2025) und ist am 11.02.2025 in Kraft getreten.
Nach Ablauf der Übergangsfrist gilt sie in allen Mitgliedstaaten unmittelbar. Sie bildet ab dem 12. August 2026 den aktualisierten Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in der EU.
Auf viele Unternehmen kommen neue Pflichten zu, insbesondere auf Importeure von Verpackungen oder verpackten Waren, die nun u. a. die Konformität dieser Verpackungen mit den neuen Anforderungen nachweisen müssen. Zu unterscheiden sind künftig „Erzeuger“ und „Hersteller“ von Verpackungen bzw. verpackten Waren.
Neu orientieren müssen sich Unternehmen, die nur an gewerbliche Kunden oder Nutzer verkaufen. Denn die altbewährte Unterscheidung zwischen b2c und b2b wird aufgehoben, wodurch auch im gewerblichen Bereich Systembeteiligungspflichten eingeführt werden. Höhere Anforderungen gibt es an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen, an die Wiederverwendung von Transportverpackungen und an die Abfallvermeidung. Leider vergrößern sich auch die Dokumentationspflichten.
Gleichzeitig bleibt eine Vielzahl weiterer Vorschriften in Kraft oder werden angepasst, vor allem das deutsche Verpackungsgesetz und die Vorschriften zu Einwegkunststoffen.
Viele Vorgaben der PPWR benötigen eine Konkretisierung mittels sog. “Durchführungsrechtakte”, welche zum Teil erst 2030 oder noch später erlassen werden (rund 30 Ermächtigungsgrundlagen für Durchführungsrechtakte sind in der VO (EU) 2025/40 enthalten!).
Auch, wenn “der frühe Vogel den Wurm” - im vorliegenden Fall - daher nicht unbedingt fängt, ist den Unternehmen auf jeden Fall zu empfehlen, sich rechtzeitig mit der Thematik auseinanderzusetzen.
Auch, wenn “der frühe Vogel den Wurm” - im vorliegenden Fall - daher nicht unbedingt fängt, ist den Unternehmen auf jeden Fall zu empfehlen, sich rechtzeitig mit der Thematik auseinanderzusetzen.
Wir weisen darauf hin, dass die IHK zu Essen aus rechtlichen Gründen keine Einzel-/Rechtsberatungen zum Thema PPWR vornehmen darf.
Weitere umfangreiche Informationen zum Thema PPWR können Sie gleichwohl
Weitere umfangreiche Informationen zum Thema PPWR können Sie gleichwohl
- der verlinkten Verordnung (124 Seiten) sowie
- einem Informationsblatt der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK)
entnehmen.
Zudem möchten wir auf folgende Webinare des Unternehmensnetzwerks Klimaschutz (UNK) zum Thema PPWR (siehe Kasten) hinweisen:
UNK-Webinare zum Thema PPWR
Das Unternehmensnetzwerk Klimaschutz (UNK) und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) haben bereits vier Webinare zum Thema PPWR abgehalten die als Aufzeichnungen ebenfalls in der Mediathek des UNK abgerufen werden können (hier geht es zur Mediathek des UNK):
Webinar #38 - PPWR kompakt: Was die neue EU-Verpackungsverordnung für Unternehmen bedeutet
Webinar #42 - PPWR Grundlagen & Updates
Webinar #43 - PPWR Vertiefung: Umsetzung und Praxisbeispiele
Webinar #44 - PPWR Vertiefung: Erweiterte Herstellerverantwortung
Das Unternehmensnetzwerk Klimaschutz (UNK) und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) haben bereits vier Webinare zum Thema PPWR abgehalten die als Aufzeichnungen ebenfalls in der Mediathek des UNK abgerufen werden können (hier geht es zur Mediathek des UNK):
Webinar #38 - PPWR kompakt: Was die neue EU-Verpackungsverordnung für Unternehmen bedeutet
Webinar #42 - PPWR Grundlagen & Updates
Webinar #43 - PPWR Vertiefung: Umsetzung und Praxisbeispiele
Webinar #44 - PPWR Vertiefung: Erweiterte Herstellerverantwortung
Kommission veröffentlicht Leitlinien zur Unterstützung der Umsetzung neuer Verpackungsvorschriften (PPWR)
Am 30.03.2026 hat die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission sowohl Hinweise zu häufig gestellten Fragen (FAQs) sowie Leitlinien (Guidance Document) zur PPWR (zunächst) in englischer Sprache veröffentlicht.
Geplante Anpassung des deutschen Rechts an die neuen Vorgaben der PPWR
Die EU-Verpackungsverordnung gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Dennoch ist eine Anpassung des nationalen Rechts erforderlich. Dafür soll das bisherige Verpackungsgesetz aufgehoben und durch das neue Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2025/40 betreffend Verpackungen (Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz – VerpackDG) ersetzt werden. Die weit reichenden Neuerungen im Verpackungssektor durch die EU Verpackungsverordnung stellen die Rahmenbedingungen für die Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen auf eine neue Grundlage und machen eine voll ständige Überarbeitung des bisherigen nationalen Verpackungsgesetzes erforderlich. Der aktuelle Stand des nationalen Gesetzgebungsverfahren kann über folgenden Hyperlink verfolgt werden:
