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Nr. 86265
Innovation und Umwelt

Kreislaufwirtschaftsgesetz

Handlungsempfehlungen

Vom Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind unmittelbar Unternehmen betroffen, die Abfälle einsammeln und transportieren sowie Händler und Makler von Abfällen. Informationen zur Fahrzeugkennzeichnung, Anzeige- und Erlaubnispflicht finden Sie hier.