Kreislaufwirtschaftsgesetz
Vom Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind unmittelbar Unternehmen betroffen, die Abfälle einsammeln und transportieren sowie Händler und Makler von Abfällen. Informationen zur Fahrzeugkennzeichnung, Anzeige- und Erlaubnispflicht finden Sie hier.