Nr. 20108
Innovation und Umwelt

Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)

Innovation und Umwelt

Am 01.04.2010 wird es ernst: Ab diesem Stichtag wird das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) verbindlich. Abfallerzeuger, -beförderer und –entsorger müssen dann die gesamte Kommunikation rund um die Entsorgung gefährlicher Abfälle elektronisch abwickeln.