Änderungen des ElektroG ab 2022
Das geänderte Elektrogerätegesetz (ElektroG) ist am 01.01.2022 in Kraft getreten. Es soll insbesondere zur Steigerung der Sammelmenge beitragen. Dafür werden insbesondere mehr Rücknahmestellen geschaffen, etwa im Lebensmitteleinzelhandel oder bei zertifizierten Erstbehandlungsanlagen.