Nr. 4499906
Innovation und Umwelt

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Änderungen ab dem 01.01.2022

Das geänderte Elektrogerätegesetz (ElektroG) ist am 01.01.2022 in Kraft getreten. Es soll insbesondere zur Steigerung der Sammelmenge beitragen. Dafür werden insbesondere mehr Rücknahmestellen geschaffen, etwa im Lebensmitteleinzelhandel oder bei zertifizierten Erstbehandlungsanlagen.

Anforderungen im Überblick

Das ElektroGesetz befasst sich mit Vorgaben an das Inverkehrbringen, die Rücknahme sowie die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Seit August gelten einige Änderungen - jetzt die Anforderungen überprüfen.