Nr. 5163642
Innovation und Umwelt

Einwegkunststoffprodukte

Bundestag beschließt Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung
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Vorgaben der EU-Einwegkunststoffrichtlinie in Bezug auf Sensibilisierung und Produktanforderung werden zum 3. Juli 2021 umgesetzt. Im Fokus steht dabei die Kennzeichnung von Hygieneartikeln, Tabakprodukten und Getränkebechern aus Einwegkunststoff mit entsprechenden Bild- und Texthinweisen.

Begrifflichkeiten der Richtlinie kurz erläutert