Sachverständige helfen beim betrieblichen Umweltschutz
Sachverständige haben die Aufgabe, unparteiisch, unabhängig und objektiv den vom jeweiligen Auftraggeber vorgegebenen Sachverhalt fachlich zu beurteilen und zu bewerten, so dass das Gutachtenergebnis von jedermann, dem das Gutachten vorgelegt wird, akzeptiert werden kann. Die Industrie- und Handelskammern haben auf der Grundlage der Gewerbeordnung ca. 8.400 Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt. Diese Sachverständigen mussten ihre Fachkunde, die sie auf einem speziellen Gebiet besitzen, vor einem von der IHK bestellten Fachgremium nachweisen, ihre Unabhängigkeit erklären und ihre persönliche Zuverlässigkeit durch Referenzen belegen. Unter den Sachgebieten nimmt der Umweltschutz mit rund 800 Sachverständigen einen wichtigen Platz ein.
In dem unter http://svv.ihk.de abrufbaren IHK-Sachverständigenverzeichnis können Interessierte gezielt die Sachverständigen für die benötigten Sachgebiete finden. Öffentlich bestellte Sachverständige können insbesondere dann helfen, wenn eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt wird, eine Sache bewertet oder der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes etwa zu Beweiszwecken festgestellt werden soll. Darüber hinaus helfen Sachverständige, einen Schaden zu beurteilen oder eine Schadensursache zu ermitteln bzw. einen fachlichen Streit gerichtlich oder außergerichtlich zu klären.
In einigen speziellen Umweltbereichen wie Abfallentsorgung, Bodenschutz und Emissionshandel sind umweltrechtliche Regelungen in Kraft getreten, die Festlegungen für die Aufnahme der Tätigkeit von Sachverständigen enthalten. Sachverständige nach Bundesbodenschutzgesetz leisten Hilfestellung bei der Untersuchung von schädlichen Bodenveränderungen bzw. Altlasten, der Durchführung von Gefährdungsabschätzungen oder bei der Planung von Sanierungen. Sachverständige nach der Verpackungsverordnung können von selbstentsorgend tätigen Unternehmen, die Verpackungen herstellen oder vertreiben, beauftragt werden, um Dokumentationen zur Erfüllung von Rücknahme- und Verwertungsanforderungen zu bestätigen. Im Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz und in der Altfahrzeug-Verordnung ist vorgesehen, dass die Abfallbehandlungsanlagen betreibenden Unternehmen von einem Sachverständigen zertifiziert werden müssen. Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz sieht für zentrale Bereiche des Emissionshandels in Deutschland, im Zuteilungsverfahren und in der Emissionsberichterstattung, die Überprüfung von Betreiberangaben durch unabhängige Sachverständige vor, die gewährleisten sollen, dass Daten nicht nur richtig sind, sondern Berechnungen und Messungen auch vergleichbare Standards zugrunde liegen.