42. BImSchV
Pflichten für Betreiber von Verdunstungskühlanlagen
Die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) ist am 19. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit treten umfangreiche Prüfpflichten für Anlagenbetreiber in Kraft. Ziel ist es, die Kontamination des Kühlsystems mit Legionellen zu verhindern.
Vom Anwendungsbereich der 42. BImSchV betroffen sind grundsätzlich alle Anlagen, in denen Wasser verregnet oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann. Das sind zum einen Verdunstungskühlanlagen, die als offene Rückkühlwerke bei Kälte-, Klima- oder Energieerzeugungsanlagen betrieben werden. Sie können sowohl in der Industrie und Energiewirtschaft als auch im Handel, der Gastronomie oder für Hotel- und Bürogebäude genutzt werden. Daneben regelt die Verordnung auch den Betrieb von Kühltürmen mit mehr als 200 MV und Nassabscheidern, die in der Industrie zur Abluftreinigung eingesetzt werden.
Anzeigepflicht
Mit der Einführung der Anzeigepflicht für neue und bestehende Anlagen können die lokalen Behörden im Fall eines Legionellen-Ausbruchs schneller und effektiver handeln und mögliche Austragungsorte ausfindig machen. Mit der Anzeigepflicht soll ein Kataster erstellt werden, welches alle Verdunstungskühlanlagen mit einem Standort und einer für die Anlage verantwortlicher Person verlinkt.
Die Anzeige muss Angaben zum Standort der Anlage (Geo-Koordinaten und Adresse des Anlagenstandorts), zum Betreiber der Anlage (Name, Adresse, Ansprechpartner), zur Art der Anlage (Verdunstungskühlanlage, Nassabscheider oder Kühlturm) und Datum der erstmaligen Inbetriebnahme beinhalten. Ab dem 20. August 2018 müssen auch Änderungen an der Anlage angezeigt werden. Hierfür steht unter www.kavka.bund.de ein zentrales Online-Portal bereit. Mit der Anzeige dort wird jeder Anlage eine eindeutige Anlagen-ID zugeordnet.
Laboruntersuchungen
Das Nutzwasser der Anlage muss betriebsintern alle zwei Wochen auf chemische, physikalische und mikrobiologische Kenngrößen untersucht werden. Zudem müssen zur Überwachung der Kühlwasserqualität alle drei Monate Wasserproben durch akkreditierte Labore entnommen werden und die Parameter wie allgemeine Koloniezahl und Legionellen bestimmt werden. Akkreditierte Prüflabore für Laboruntersuchungen sind in der Datenbank der akkreditierten Stellen der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) aufgelistet.(http://www.dakks.de/content/datenbank-akkreditierter-stellen).
Betriebstagebuch
Anlagenbetreiber müssen zur Überprüfung des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs ein Betriebstagebuch führen. Dort werden alle wichtigen Informationen zur Anlage, die Ergebnisse der betriebsinternen und Laborprüfungen sowie ggf. ergriffene Maßnahmen (Untersuchung, Desinfektion, Reparatur) dokumentiert werden.
Informationspflicht bei Überschreitung
Wird eine Überschreitung der Maßnahmenwerte festgestellt, hat der Betreiber die zuständigen Behörden unverzüglich zu informieren. Die Ergebnisse der Sachverständigenüberprüfung müssen innerhalb von 4 Wochen gemeldet werden.
Die Verordnung sieht zwar keine automatische Einstellung des Anlagenbetriebs vor, jedoch haben die Behörden im Einzelfall die Möglichkeit, eine mindestens vorübergehende Betriebseinstellung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz anzuordnen.
Die Verordnung sieht zwar keine automatische Einstellung des Anlagenbetriebs vor, jedoch haben die Behörden im Einzelfall die Möglichkeit, eine mindestens vorübergehende Betriebseinstellung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz anzuordnen.
Sachverständigenüberwachung
Der Betreiber hat nach der Inbetriebnahme und regelmäßig alle fünf Jahre von einem Sachverständigen eine Überprüfung des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs durchführen zu lassen. Für bestehende Anlagen ist eine gestaffelte Überprüfung der Anlagen vorgeschrieben. Sachverständige nach § 14 der 42. BImSchV werden durch die IHK bestellt.
Instandhaltungen
Regelmäßige Instandhaltungen des Kühlsystems müssen durchgeführt werden. Detaillierte Maßnahmen zur Wartung des Kühlsystems sind in der VDI-Kühlturmregel (VDI 2047 Blatt 2) beschrieben.
Weitere Informationen
Rechts finden Sie Links und Downloads mit weiteren ausführlichen Informationen zu den wichtigsten Pflichten für Anlagenbetreibern.