Überblick über Verpackungsbestimmungen in Europa

Ähnlich zum Verpackungsgesetz in Deutschland gibt es in allen EU-Staaten Anforderungen an das Inverkehrbringen von Verpackungen bzw. von verpackter Ware. Grundlage ist die EU-Verpackungsrichtlinie, die zuletzt Mitte 2018 in einigen Punkten geändert wurde.
Im Detail existieren jedoch erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Staaten, z. B. bei Begriffen, bei der Abgrenzung zwischen privaten und gewerblichen Zielgruppen, bei den Beteiligungspflichten an „Systemen“ und ggf. bei Sonderregelungen für ausländische Unternehmen.
Der DIHK hat gemeinsam mit den Außenhandelskammern hierzu eine neue 58-seitige Übersicht erstellt, die neben den EU-Staaten auch Großbritannien, Norwegen, die Schweiz und die Türkei umfasst. Sie ist über diesen Link zur DIHK-Homepage (pdf-Datei) abrufbar.