RoHS: Neue Fristen und Ende wichtiger Ausnahmen für 2026 vorgeschlagen
Am 13. Januar 2025 veröffentlichte die EU-Kommission Entwürfe für delegierte Rechtsakte, die Änderungen an bestehenden RoHS-Ausnahmen betreffen. Diese Entwürfe beinhalten spezifische Fristen für die Nutzung von Blei als Legierungselement in verschiedenen Metallen. Einige RoHS-Ausnahmen sollen 12 Monate nach Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts enden, während andere mit neuen Enddaten verlängert werden.
Die vorgeschlagenen Ablaufdaten für Blei als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer sind wie folgt:
- 6(a): Ablaufdatum (alle Kategorien): 12 Monate nach Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts
- 6(a)-I: Ablaufdatum (alle Kategorien): 31. Dezember 2026
- 6(a)-II: Ablaufdatum (alle Kategorien): 31. Dezember 2026
- 6(b): Ablaufdatum (alle Kategorien): 12 Monate nach Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts
- 6(b)-I: Ablaufdatum (Kategorien 1–7, 10): 12 Monate nach Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts; Ablaufdatum (Kategorien 9, Industrie, 11): 31. Dezember 2026
- 6(b)-II: Ablaufdatum (Kategorien 1–7, 10): 12 Monate nach Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts; Ablaufdatum (Kategorien 9, Industrie, 11): 31. Dezember 2026
- 6(b)-III: Ablaufdatum (Kategorien 1–8, 9 nicht-industriell, 10): 31. Dezember 2026
- 6(c): Ablaufdatum (alle Kategorien): 31. Dezember 2026
Zeitplan und nächste Schritte
Am 10. Februar 2025 endete die Konsultationsphase. Die endgültige Annahme der delegierten Rechtsakte ist für das dritte Quartal 2025 geplant. Die neuen Fristen für die Ausnahmen werden voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2026 in Kraft treten.
Hinweis: Die genannten Daten und Informationen basieren auf den aktuellen Vorschlägen der EU-Kommission und könnten sich im Verlauf des Gesetzgebungsprozesses noch ändern.