Empfehlungen zur Verlängerung von RoHS-Ausnahmen veröffentlicht
Das Öko-Institut hat Mitte Januar 2022 seinen Endbericht an die EU-Kommission zu neun RoHS-Ausnahmen und deren möglicher Verlängerung veröffentlicht. Untersucht wurden die bestehenden Ausnahmen 6(a), 6(a)-I, 6(b), 6(b)-I, 6(b)-II, 6(c), 7(a), 7(c)-I and 7 (c)-II in Anhang III der RoHS.
Betroffen sind also etliche Verwendungen von Blei, z. B. in Stahl, Aluminium und Kupfer. Zum Teil wird eine Verlängerung um weitere fünf Jahre vorgeschlagen, gerechnet ab dem abgelaufenen Stichtag 21.07.2021, also bis 21.07.2026. Aus heutiger Sicht könnten bis Januar 2025 erneute Verlängerungsanträge über den Stichtag Juli 2026 hinaus gestellt werden. Zum Teil werden auch kürzere Fristen vorgeschlagen.
Der 235 Seiten umfassende Bericht in englischer Sprache enthält eine tabellarische Übersicht auf den Seiten 15 bis 18 mit allen betrachteten Ausnahmen sowie den vorgeschlagenen neuen Fristen. Er ist abrufbar unter https://rohs.exemptions.oeko.info/index.php?id=127 oder kann, da der Link störanfällig erscheint, auch als pdf-Datei (3,5 MB) bei der IHK angefordert werden.
Laut der EU-Kommission wird es jedoch noch etliche Monate dauern, bis der Bericht ausgewertet ist und eine offizielle Veröffentlichung im EU-Amtsblatt erfolgt. Inhaltliche Änderungen sind also noch möglich.
Einstweilen können die besagten Ausnahmen weiterhin angewandt werden, im Fall einer offiziellen Veröffentlichung einer Streichung gäbe es dann nochmals eine Übergangsfrist von ca. 12 Monaten.
NACHTRAG: Für den oben genannten Bericht („pack 22“) wurde am 17. Februar eine leicht geänderte Version (ebenfalls 235 Seiten) veröffentlicht.
Die Änderung betrifft die Formulierung des neu vorgeschlagenen Punktes 6(a)-II. Er wird im geänderten Bericht nun wie folgt formuliert: "Blei in chargenweise feuerverzinkten Stahlbauteilen mit einem Bleianteil von bis zu 0,2 Gewichtsprozent“.
Die Änderung betrifft die Formulierung des neu vorgeschlagenen Punktes 6(a)-II. Er wird im geänderten Bericht nun wie folgt formuliert: "Blei in chargenweise feuerverzinkten Stahlbauteilen mit einem Bleianteil von bis zu 0,2 Gewichtsprozent“.
Der oben genannte Link führt zu allen diesbezüglichen Veröffentlichungen.