Anforderungen im Überblick

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Was regelt das ElektroGesetz?

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG, befasst sich mit den Anforderungen an das Inverkehrbringen, der Entsorgung sowie der Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten.

Welche Geräte sind betroffen?

Das Gesetz gilt für die meisten elektrisch oder elektronisch betriebenen Produkte. Die Pflichten der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten richten sich maßgeblich danach, ob es sich um ein Gerät handelt, dass in privaten Haushalten genutzt werden kann (b2c-Gerät) oder um ein Gerät, das ausschließlich gewerblich, industriell oder in anderer Weise professionell verwendet werden kann (b2b-Gerät).

Welche Anforderungen gelten?

Seit dem 15. August 2018 gelten beim Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) Änderungen, durch die die europäische WEEE-Richtlinie („waste of electrical and electronic equipment“) umgesetzt wird. Seitdem gilt der offene Anwendungsbereich („Open Scope“). Darunter fallen alle elektrischen und elektronischen Geräte, wenn sie nicht explizit durch einen gesetzlichen Ausnahmetatbestand ausgeschlossen sind. Damit gilt dies auch z. B. für Möbel und Bekleidung mit elektrischen Funktionen. So müssen Produkte wie z. B. elektrisch verstellbare Schreibtische oder blinkende Kleidungsstücke vor dem Verkaufsstart registriert werden, damit eine umweltgerechte Entsorgung der Technik gewährleistet ist.
Die WEEE-Richtlinie legt die Anforderungen an die Rücknahme und Verwertung von Altgeräten in sechs (bislang zehn) Gerätekategorien fest:
Kategorie 1: Wärmeüberträger,
Kategorie 2: Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten,
Kategorie 3: Lampen,
Kategorie 4: Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Großgeräte)
Kategorie 5: Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Kleingeräte)
Kategorie 6: Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Das ElektroGesetz wendet sich in erster Linie an Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten. Ebenfalls betroffen sind Lieferanten der Hersteller, sofern diese elektrische oder elektronische Bauteile für Geräte der Kategorien produzieren oder importieren. Handelsunternehmen sind auch direkt vom ElektroG betroffen, sofern sie Geräte der Kategorien importieren.

Wie muss gehandelt werden?

Alle Betroffenen müssen Elektro- und Elektronikgeräte vor Inverkehrbringen registrieren. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Größe und Menge der Geräte - eine Geringfügigkeitsschwelle gibt es nicht. Unterbleibt die Registrierung oder erfolgt diese nicht ordnungsgemäß, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. In Deutschland ist die Stiftung Elektro-Altgeräte Register („stiftung ear“, www.stiftung-ear.de) dafür zuständig, Elektrogeräte von Unternehmen zu registrieren.
Doch auch bereits registrierte Unternehmen sind von den Änderungen zum 15. August 2018 betroffen. Durch die Reduzierung der bisherigen Produktkategorien/Gerätearten überführt die stiftung ear alle bestehenden Registrierungen Ende Oktober automatisch in die neuen Gerätearten. Sofern Unternehmen bereits bei der stiftung ear registriert sind, ist zu überprüfen, inwieweit die Produkte weiterhin der richtigen Geräteart zugeordnet sind. Wichtig hierbei: Betroffene Unternehmen sollten so schnell wie möglich handeln. Ohne Registrierung oder bei falscher Registrierung drohen Abmahnungen vom Umweltbundesamt oder von Wettbewerbern. Unternehmen, die in die EU exportieren und dort nach der WEEE-Richtlinie registriert sind, müssen mitunter abweichende Fristen und Verwaltungspraxen beim jeweiligen nationalen Übergang auf den Open Scope beachten.

Was ist zu beachten?

Folgende Tipps für betroffene Händler gibt der Bitkom e. V.:
  1. Sortiment sorgfältig überprüfen: Unternehmen müssen sich einen Überblick verschaffen, welche ihrer Produkte registrierungspflichtig sind.
  2. Produkte in richtige Kategorien einordnen: Für die Registrierung bei der stiftung ear müssen Unternehmen die Elektrogeräte vorgegebenen Produktkategorien zuordnen. Teilweise ist es hierfür notwendig die Produkte zu vermessen. Der weee full-service hat einen Entscheidungsbaum und ein Video mit den Richtlinien zur Abmessung veröffentlicht.
  3. Produkte registrieren: Für den Registrierungsantrag bei der stiftung ear benötigen Unternehmen unter anderem einen Dienstleister für die Entsorgung, Angaben zu den verkauften Marken, Bilder der Produkte sowie deutschsprachige Beschreibungen und ihre Steuernummer.
  4. Mit dem Verkauf starten: Sobald der Registrierungsantrag bei der stiftung ear abgeschlossen ist, erhalten Unternehmen eine WEEE-Registrierungsnummer und dürfen ihre elektronischen Produkte verkaufen. Die WEEE-Registrierungsnummer muss unter anderem auf Rechnungen und Angeboten erscheinen.