Forschungszulagengesetz

Steuerliche Forschungsförderung

Warum eine steuerliche Forschungsförderung?

Für Unternehmen stehen zahlreiche Förderprogramme zur Unterstützung von Forschung, Entwicklung und Innovation zur Verfügung. Darunter befinden sich Zuschussprogramme wie das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand oder Innovationsgutscheine sowie Darlehensprogramme wie die Innovationsfinanzierung 4.0. Ein Teil der Programme fokussiert bestimmte Technologien (zum Beispiel Künstliche Intelligenz, Umwelttechnologien oder Elektromobilität) oder bestimmte Gruppen von Unternehmen (zum Beispiel kleine und mittlere oder besonders innovative Unternehmen), während andere Programme technologieoffen gestaltet sind oder auch für Großunternehmen zur Verfügung stehen.
Trotz teilweise recht hoher Fallzahlen profitiert jedoch nur ein Teil aller innovativen Unternehmen von derartigen Förderprogrammen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Exemplarisch ist der teilweise mehrwöchige bis mehrmonatige Aufwand zur Antragsvorbereitung zu nennen, während kurze Entwicklungszyklen oder die Notwendigkeit eines schnellen Markteintritts insbesondere kleinere Unternehmen von einer Nutzung der Programme abhalten können. Auch der Fachkräftemangel stellt laut Rückmeldung vieler Unternehmen eine Hürde bei der Nutzung von FuE-Förderprogrammen dar, indem die verfügbaren Kapazitäten in der eigentlichen Forschung und Entwicklung sowie in Kundenkontakten gebunden sind.
Vor diesem Hintergrund kann steuerliche Forschungsförderung weitere Unternehmen erreichen. Nun können auch kleine und mittlere Unternehmen, welche keine eigene FuE-Abteilung besitzen, als Auftraggeber von dieser Förderung profitieren.

Wer profitiert von der Förderung?

Alle forschenden und in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen können von der steuerlichen Forschungsförderung profitieren. Dies umfasst sowohl Kleinstunternehmen, als auch KMU oder Großunternehmen.  Grundlage für die Festsetzung der Forschungszulage ist eine Bescheinigung, die die Förderfähigkeit des FuE-Vorhabens feststellt. Diese Bescheinigungsstelle wird im Laufe des Jahres 2020 eingerichtet.

Was genau wird gefördert?

Es werden Grundlagenforschung, industrielle Forschung sowie experimentelle Entwicklung gefördert. Im Umkehrschluss sind die Weiterentwicklung, Optimierung oder konstruktive Anpassung von Produkten beziehungsweise Verfahren hiervon ausgenommen. In Anlehnung an andere Programme sind im Entwurf fünf wesentliche Kriterien für eine FuE-Tätigkeit definiert:
  • Neuartigkeit
  • Schöpferische Tätigkeit (nicht auf offensichtlichen Konzepten beruhend)
  • Ungewissheit (könnte auch scheitern) – diese Anforderung stellt auch bei anderen FuE-Förderprogrammen ein hilfreiches Kriterium für die individuelle Bewertung dar, inwieweit es sich bei einem Vorhaben eher um eine Anpassung oder um eine Innovation handelt.
  • Systematik (geplant und budgetiert)
  • Reproduzierbarkeit
Begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben können durchgeführt werden als:
  • Von einem einzelnen Unternehmen durchgeführte Projekte
  • Kooperationsprojekte mit mindestens einem nicht verbundenen Unternehmen
  • Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen
  • Auftragsforschung im Auftrag eines Dritten (im Fall von Auftragsforschung erhält der Auftraggeber eine Förderung)
Förderfähig sind die im Rahmen von FuE-Projekten anfallenden Lohnkosten, wobei maximal zwei Millionen Euro pro Jahr angesetzt werden können. Die Förderung beträgt 25 Prozent der Bemessungsgrundlage, aber maximal 500.000 Euro. Förderfähige Aufwendungen sind auch Eigenleistungen eines Einzelunternehmers in einem begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens. Je nachgewiesener Arbeitsstunde, die der Einzelunternehmer mit Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten beschäftigt ist, sind 40 Euro je Arbeitsstunde bei insgesamt maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche als förderfähige Anwendungen anzusetzen.
Die förderfähigen Aufwendungen bei der Auftragsforschung betragen 60 Prozent des vom Anspruchsberechtigten an den Auftragnehmer gezahlten Entgelts.

Ob Ihr Unternehmen antragsberechtigt ist beziehungsweise Ihr Forschungs- und Entwicklungsvorhaben förderwürdig ist und wie hoch Ihre Förderung voraussichtlich ausfallen wird, können Sie mit dem Forschungszulagenrechner ermitteln.

Wie wird die steuerliche Forschungsförderung beantragt?

Der Antrag auf Forschungszulage kann nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die förderfähigen Aufwendungen vom Arbeitnehmer bezogen worden sind oder die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind, beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Forschende Unternehmen können ihre Forschungsvorhaben zertifizieren lassen und mit einer entsprechenden Bescheinigung eine steuerliche Forschungszulage beim Finanzamt beantragen. Die Prüfung der Anträge und das Ausstellen der Bescheinigungen übernimmt die neue Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), die gemeinsam vom VDI Technologiezentrum GmbH, dem DLR Projektträger (DLR-PT) und der AiF Projekt GmbH betrieben wird. Entsprechende Anträge können ab sofort online unter www.bescheinigung-forschungszulage.de eingereicht werden.


FAQ-Liste/Videos

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von Unternehmen. Aber wie können diese einen Antrag stellen? Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage bietet kurze Videos, in denen u.a. die steuerliche Forschungsförderung, das Antragsverfahren bei der Bescheinigungsstelle, aber auch Prüfkriterien erklärt werden. Letztere wendet die Bescheinigungsstelle an, um Vorhaben daraufhin zu prüfen, ob sie als FuE-Vorhaben bescheinigt werden können. Die Videos finden Sie unter www.bescheinigung-forschungszulage.de.

(Quelle: IHK Weingarten)